Vertrag für Autorisierte Partner

Written By: Ontrack

Date Published: 30.11.2023 06:16:51

Vertrag für Autorisierte Partner

Dieser Vertrag für autorisierte Partner („Vertrag“) zwischen der KLDiscovery Ontrack GmbH mit Sitz in der Hanns-Klemm-Strasse 5, 71034 Böblingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Stuttgart unter HRB 244142 („Ontrack“) und dem Unternehmen, dessen Daten in der Registrierung des Partnerprogramms von Ontrack angegeben sind („Partner“), regelt die Vermittlung und den Erwerb von Ontrack-Dienstleistungen und -Produkten durch den Partner wie nachfolgend beschrieben.

1. Definitionen

Marke“ bezeichnet die eingetragenen und nicht eingetragenen Marken für „Ontrack“ und andere Marken- und Produktnamen, die dem Partner in Verbindung mit den in diesem Vertrag geregelten Services und Produkten zur Verfügung gestellt werden;

Vertrauliche Informationen“ hat die Bedeutung, die in Klausel 9 unten angegeben ist;

Kunde“ bezeichnet einen Kunden des Partners, der von Ontrack Dienstleistungen und Produkte, wie in diesem Vertrag festgelegt, benötigt;

Kundenvertrag“ hat die in Klausel 2.1 festgelegte Bedeutung;

Kundendaten“ bezeichnet alle Daten und Informationen des Kunden, einschliesslich personenbezogener Daten, die Ontrack zur Verfügung gestellt werden und die der Partner von einem Kunden erhalten hat;

Geistiges Eigentumsrecht“ bedeutet Urheberrecht, Patente, Marken, Designrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an vertraulichen Informationen, Domainnamen und alle ähnlichen Rechte, ob registriert oder nicht, einschliesslich Anträge, Verlängerungen oder zukünftige Rechte;

Partner“ ist jede natürliche Person oder Unternehmen, die unter einer Partner-ID bei Ontrack registriert ist und Kunden an Ontrack vermittelt oder im Namen von Kunden Bestellungen bei Ontrack aufgibt oder Produkte und Dienstleistungen für sich selbst bestellt.

Partner-ID“ ist eine eindeutige ID, die dem Partner nach der Registrierung mitgeteilt wird und zur Identifizierung des Partners während des Vermittlungs- oder Wiederverkaufsprozesses erforderlich ist.

Vermittlung“ bedeutet die direkte Weiterleitung eines Kunden zu Ontrack, wobei der Kunde nicht bereits in der Kundendatenbank von Ontrack enthalten ist, die zu einer bestätigten Bestellung von Dienstleistungen oder Produkten durch diesen Kunden bei Ontrack führt.

Vermittlungsgebühren“ hat die in Klausel 5.1 dargelegte Bedeutung;

Dienstleistungen und Produkte“ sind die von Ontrack an den Partner gelieferten Produkte;

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen oder Produkte“ sind die spezifischen Bedingungen, die für die Bereitstellung der jeweiligen Dienstleistung oder des Produkts von Ontrack gelten.

 

2. Vermittlung von Kunden

2.1 Um sich für die Zahlung einer Vermittlungsgebühr zu qualifizieren, muss der Partner Ontrack einen Kunden direkt für Services oder Produkte vorstellen, die zu einer bestätigten Bestellung des Kunden („Kundenvertrag“) für den spezifischen Service oder das Produkt führen, für den/das die Vermittlung erfolgte. Eine Vermittlung wird entweder durch die Anfrage von der Partner-Website oder dem Vertriebskanal, einer schriftlichen Mitteilung des Partners, in der auf einen bestimmten Kunden verwiesen wird, und/oder einen Kunden, der Ontrack darüber informiert, dass er als Kunde vom Partner vermittelt wurde, nachverfolgt. Der Partner führt ein Verzeichnis aller Kunden, die er an Ontrack verweist, und stellt Ontrack auf Anfrage eine Kopie dieses Verzeichnisses zur Verfügung. Im Falle einer Anfechtung einer Vermittlung, einschliesslich der Frage, ob die Vermittlung durch den Partner erfolgt ist oder nicht, ist die Entscheidung von Ontrack endgültig. Falls ein anderer Partner von Ontrack denselben Kunden vermittelt, zahlt Ontrack die Vermittlungsgebühr an den in den Aufzeichnungen von Ontrack ersten verzeichneten Vermittler dieses Kunden.
2.2 Vermittelt der Partner einen Kunden, mit dem Ontrack bereits eine Geschäftsbeziehung unterhält (zur Klarstellung: dies bedeutet, dass der Kunde bereits in der Kundendatenbank von Ontrack vorhanden ist), informiert Ontrack den Partner innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Empfehlung über das Bestehen der Geschäftsbeziehung. Wenn Ontrack eine solche Benachrichtigung gemäss dieser Klausel 2.2 vornimmt, hat der Partner keinen Anspruch auf Vermittlungsgebühren in Bezug auf diesen Kunden.
2.3 Der Partner verpflichtet sich: (i) seine Geschäfte so zu führen, dass der gute Name, der Firmenwert und der Ruf von Ontrack und der von ihm angebotenen Dienstleistungen oder Produkte jederzeit positiv widergespiegelt werden; und (ii) keine falschen oder irreführenden Angaben in Bezug auf Ontrack oder die Dienstleistungen und Produkte zu machen.

 

3. Direkte Bestellung von Dienstleistungen oder Produkten

3.1 Für den Fall, dass der Partner Dienstleistungen oder Produkte direkt von Ontrack bestellen möchte, hat der Partner Anspruch auf einen Rabatt für die Direktbestellung oder andere Vorteile, je nach den Angaben in einer separaten Mitteilung. Der spezifische Prozentsatz oder Vorteil wird in einer separaten Mitteilung angegeben. Der Partner muss sich während des Bestellvorgangs mit seiner eindeutigen Partner-ID als Partner ausweisen, damit der Rabatt oder die Vorteile für den Partner angewendet werden können. Bestellungen für Dienstleistungen oder Produkte werden über den Standardbestellprozess von Ontrack für jedes Produkt oder jede Dienstleistung aufgegeben, wobei die spezifischen Dienstleistungs- oder Produktgeschäftsbedingungen von Ontrack gelten.

 

4. Wiederverkauf von Dienstleistungen oder Produkten (einschliesslich Softwarelizenzen)

4.1 Für den Fall, dass der Partner im Namen des Kunden Leistungen direkt von Ontrack erwerben möchte, hat der Partner Anspruch auf einen Wiederverkaufsrabatt oder andere Vorteile. Der spezifische Prozentsatz oder Vorteil wird in einer separaten Mitteilung angegeben. Der Partner muss sich während des Bestellvorgangs mit seiner eindeutigen Partner-ID als Partner ausweisen, damit der Partnerrabatt angewendet werden kann.

4.2 Bestellungen für Dienstleistungen oder Produkte werden über den Standardbestellprozess von Ontrack für jedes Produkt oder jede Dienstleistung aufgegeben, wobei die spezifischen Dienstleistungs- oder Produktgeschäftsbedingungen von Ontrack gelten. Die vertragliche Beziehung von Ontrack besteht nur mit dem Partner. Der Partner unterhält die Vertragsdokumentation mit dem Kunden und fungiert als Hauptansprechpartner des Kunden.

4.3 Der Partner versichert, dass er die Nutzung von Ontrack als Dienstleister für die wiederverkauften Services des Partners offenlegt.

4.4 Der Partner stellt sicher, dass seine Vertragsdokumentation mit dem Kunden entsprechende Klauseln für jedes Produkt oder jede Dienstleistung enthält. Der Partner ist daher verpflichtet, bestimmte Bedingungen in seinen eigenen Kundenvertrag aufzunehmen. Die einzubeziehenden Bedingungen können für jeden Service oder jedes Produkt näher spezifiziert werden.

4.5 Der Weiterverkauf von Ontrack-Software ist nur dann gestattet, wenn der Partner ausdrücklich autorisiert ist, als Wiederverkäufer für das angegebene Produkt zu handeln. Der spezifische Softwarelizenzvertrag gibt an, ob das Produkt oder die Lizenz weiterverkauft werden darf.

4.6 Es gelten die Klauseln für die „Direkte Bestellung von Dienstleistungen und Produkten“ und deren Bestellprozess und Gebühren.

 

5. Gebühren

5.1 Als Gegenleistung für den Erhalt der Vermittlungsleistungen zahlt Ontrack dem Partner einen Prozentsatz der Gebühren, die Ontrack gemäss jedem Kundenvertrag erhält („Vermittlungsgebühren“). Der genaue Prozentsatz wird in einer separaten Benachrichtigung angegeben. Die Empfehlungsgebühren werden auf der Grundlage der gesamten Gebühren berechnet, die Ontrack für jeden Kundenvertrag erhält, ausschliesslich aller Steuern, die nach geltendem Recht auf die Dienstleistungen von Ontrack erhoben werden, der Kosten für Festplatten, Versicherungen, Versandkosten, Kreditkartenbearbeitungsgebühren, Rückerstattungen und Ausgaben für Teile, Lieferanten, Datenträger und/oder Standardsoftware, die für die Durchführung der Datenrettungsdienste gemäss einem Kundenvertrag verwendet werden.

5.2 Ontrack zahlt dem Partner die Vermittlungsgebühren innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende eines jeden Kalenderquartals (Kalenderjahr beginnend am 1. Januar), sofern Ontrack alle Gebühren im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag vollständig erhalten hat. Ontrack teilt dem Partner innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Ende des Kalenderquartals die Beträge mit, die dem Partner für dieses Kalenderquartal zustehen, woraufhin der Partner Ontrack eine Rechnung über den angegebenen Betrag schreiben muss. Ontrack ist nicht verpflichtet, die Vermittlungsgebühren zu zahlen, bevor die Rechnung des Partners bei Ontrack eingegangen ist.

5.3 Als Gegenleistung für die direkte Bestellung und Wiederverkauf gewährt Ontrack dem Partner einen Rabatt auf die Servicegebühr oder einen anderen Vorteil. Der spezifische Rabatt oder Vorteil wird in einer separaten Mitteilung angegeben. Im Falle eines Rabatts wird dieser auf die für jeden Kaufvertrag erhaltenen Gesamtgebühren angewandt, abzüglich aller Steuern, die nach geltendem Recht auf die Dienstleistungen von Ontrack erhoben werden, oder sonstiger zusätzlicher Kosten für Verarbeitung, Versicherung oder Hardware.

Der Rabatt wird bei einer direkten Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen durch den Partner in den Bestellunterlagen angegeben.

 

6. Audit

6.1 Der Partner muss genaue Aufzeichnungen aufbewahren, um es Ontrack zu ermöglichen die Einhaltung der Bestimmungen für die Vermittlung oder den Weiterverkauf von Ontrack-Produkten oder - Dienstleistungen für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren zu überprüfen. In den spezifischen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen oder Produkte kann ein anderer Zeitrahmen festgelegt werden.

6.2 Ontrack ist berechtigt, auf eigene Kosten, während der üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener Vorankündigung an den Partner, höchstens einmal pro Kalenderjahr, die Einhaltung dieses Vertrags zu prüfen oder durch einen von Ontrack ausgewählten unabhängigen Prüfer prüfen zu lassen. Die einzelnen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen oder Produkte können das Recht zur Prüfung präzisieren oder erweitern.

 

7. Nutzung der Marke

7.1 Ontrack gewährt dem Partner eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz für die Dauer dieses Vertrags, die Marke zum Zweck der Vermittlung an Ontrack zu verwenden und die Marke von Ontrack (Logo) auf der Website des Partners und in den sozialen Medien zu veröffentlichen, um die Verwendung von Ontrack als Vermittlungspartner oder Serviceanbieter des Partners anzugeben. Andere Rechte zur Nutzung der Marke sind nicht gestattet.

7.2. Jegliche Verwendung der Marke muss in voller Übereinstimmung mit unseren Markennutzungs--Richtlinien erfolgen, die unter https://www.kldiscovery.com/brand-guidelines#iconography verfügbar sind. Ontrack behält sich das Recht vor, die Verwendung der Marke gemäss den Markenrichtlinien von Ontrack zu überprüfen.

 

8. Verwendung des Partner-Logos

8.1 Ontrack ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Namen und das Logo des Partners für Werbeaktivitäten im Zusammenhang mit der Partnerkooperation zu verwenden. Der Partner gewährt Ontrack während des Bestehens des Partnervertrags eine nicht-exklusive Lizenz für die Verwendung des Namens und des Logos des Partners auf der Website von Ontrack und in Marketingmaterialien.

 

9. Vertraulichkeit

9.1 Sowohl Ontrack als auch der Partner verpflichten sich, alle Informationen, Daten oder Materialien, die sich aufeinander beziehen, vertraulich zu behandeln, einschliesslich Kundendaten, Produkte und Dienstleistungen, Technologie, Geschäftspläne, Preise, Finanzinformationen, Marketingpläne und andere Geschäftsgeheimnisse oder geschützte Informationen („vertrauliche Informationen“). Ontrack und der Partner verpflichten sich, (i) diese vertraulichen Informationen nur für die Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäss diesem Vertrag zu verwenden; (ii) die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu verhindern, wie sie die Offenlegung ihrer eigenen geschützten und vertraulichen Informationen verhindern, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt; und (iii) vertrauliche Informationen nur auf einer Need-to-know-Basis an ihre Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen weiterzugeben.

9.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei in die Öffentlichkeit gelangen; (ii) die der empfangenden Partei bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei bekannt waren; (iii) die der empfangenden Partei von einem Dritten (mit Ausnahme von Mitarbeitern oder Beauftragten einer der beiden Parteien) offengelegt werden, der mit der Bereitstellung dieser Informationen an die empfangende Partei nicht gegen eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der offenlegenden Partei verstösst; (iv) die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden; oder (v) die aufgrund von Gesetzen, zuständigen Gerichten oder Aufsichts- oder Verwaltungsbehörden offengelegt werden müssen.

 

10. Datenschutz

10.1 In Bezug auf Kundendaten, die Ontrack im Rahmen einer Vermittlung zur Verfügung gestellt werden, bestätigt der Partner, dass er entweder (i) eine gültige Zustimmung seiner Kunden eingeholt hat oder (ii) eine alternative Rechtsgrundlage hat, um die in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen zu verarbeiten und an Ontrack zu übertragen. Ontrack verwendet diese Kundendaten nur, um den Kunden zu kontaktieren und/oder mit ihm zu interagieren, um die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen.

10.2 Nach einer Vermittlung, die zu einer Bestellung von Dienstleistungen führt, schliesst Ontrack direkt mit dem Kunden einen Vertrag über die Dienstleistungen ab, und die Verwendung der Kundendaten unterliegt den Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen oder Produkte von Ontrack sowie der Datenverarbeitungsvereinbarung (falls zutreffend).

10.3 Die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ontrack erfolgt gemäss der Datenschutzrichtlinie von Ontrack (https://www.ontrack.com/de-ch/legal/datenschutzrichtlinie).

10.4 Im Falle einer direkten Bestellung oder eines Weiterverkaufs von Produkten oder Dienstleistungen bestätigt der Partner, dass er die ausdrückliche Zustimmung aller Kunden erhalten hat, deren personenbezogene Daten der Partner an Ontrack übermittelt, um Ontrack die Bereitstellung der Dienstleistungen und Produkte zu ermöglichen. Dies beinhaltet die Zustimmung zur Dokumentation, zur Unterstützung während der Erbringung der Dienstleistung und zur allgemeinen Kommunikation mit dem Kunden während der Bereitstellung der Dienstleistungen. Es ist möglich, dass Ontrack Dienstleistungen und Produkte ganz oder teilweise direkt an den Kunden liefert.

10.5 Handelt der Partner als Wiederverkäufer und verarbeitet Ontrack personenbezogene Daten als Unterauftragsverarbeiter des Partners im Rahmen der Bereitstellung der Dienstleistung oder des Produkts, gilt der unter https://www.ontrack.com/de-ch/legal/wiederverkaufer-auftragsverarbeitungsvertrag verlinkte Wiederverkäufer-Auftragsverarbeitungsvertrag (“ Wiederverkäufer-AVV “) für die entsprechenden Dienstleistungs- oder Produktbedingungen. Enthalten die Dienstleistungs- oder Produktbedingungen eine andere AVV, so hat die Wiederverkäufer-AVV Vorrang und die andere AVV hat keine Gültigkeit.

 

11. Eigentumsrechte

11.1 Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Ontrack und/oder seine Lizenzgeber Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an (i) jeglicher Software, Hardware, Dokumentation oder anderen Materialien, die zur Erbringung der Services verwendet werden, (ii) jeglicher Softwarelizenzen und (ii) der Marke sind.

 

12. Beschränkung der Haftung

12.1 Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet keine der Parteien (einschliesslich ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Vertreter) für Folgeschäden, besondere oder indirekte Schäden oder Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, selbst wenn eine Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

12.2 Die Gesamthaftung der Parteien aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der geplanten Erfüllung dieser Vereinbarung entsteht, ist begrenzt auf: (i) in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, Datenschutz oder Vertraulichkeit auf einen Gesamtbetrag von CHF 100.000 (einhunderttausend); oder (ii) in Bezug auf jeden anderen Anspruch auf das 2 (zwei)-fache der gesamten von Ontrack in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, gezahlten Vermittlungsgebühr.

 

13. Laufzeit und Beendigung

13.1 Diese Vereinbarung kann jederzeit gekündigt werden. Um Zweifel auszuschliessen, berührt dies nicht die Rechte der Parteien in Bezug auf die Klauseln: 5, 9, 10, 11, 12 und 14 für bereits anhängige Dienstleistungen oder vor der Beendigung vorgenommene Empfehlungen.

13.2 Im Falle des 13.1 wird Ontrack weiterhin: (i) alle Vermittlungsgebühren an den Partner zahlen; und (ii) den Rabatt für direkte Bestellungen einhalten, bis laufende Dienstleistungen oder Vermittlungen abgeschlossen sind.  Ungeachtet des Vorstehenden kann Ontrack die Erfüllung beider Verpflichtungen verweigern, sofern folgende Umstände vorliegen: (i) Nichterfüllung einer Bedingung dieser Vereinbarung durch den Partner; und/oder (ii) Betrug, Verdacht auf Betrug oder anderes böswilliges Verhalten des Partners.

13.3 Ontrack kann diesen Vertrag kündigen, wenn Ontrack durch die Erfüllung des Vertrags gegen geltende Export- und Sanktionsgesetze verstößt, die sich auf den Umgang mit bestimmten Unternehmen und Personen beziehen und von der Europäischen Kommission oder anderen nationalen Behörden, einschließlich der Vereinigten Staaten, festgelegt wurden.  Der Partner erklärt sich damit einverstanden, auf Anfrage von Ontrack einen Identitätsnachweis zu erbringen, um die Anwendbarkeit der geltenden Export- und Sanktionsgesetze zu überprüfen.

 

14. Allgemeines

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gegen geltendes Recht verstossen, so gilt diese Bestimmung in diesem Umfang als null und nichtig, und der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang gültig und wirksam.

14.2 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen dem Partner und Ontrack oder einem der Kunden begründet.  

14.3 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Partner und Ontrack in Bezug auf diesen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

14.4 Ontrack kann diese Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Partner ändern. Bitte laden Sie die Vereinbarung herunter und heben Sie sie für Ihre Unterlagen auf.

14.5 Ontrack haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ursachen, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen. Die Frist für die Erfüllung einer solchen Verpflichtung wird um den Zeitraum verlängert, der durch die Verzögerung verloren geht.

 

15. Geltendes Recht

15.1 Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschliesslich die Schweizer Gerichte zuständig.  

 

16. Ermächtigung

16.1 Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung bestätigen Sie, dass Sie ein bevollmächtigter Vertreter des Partners sind und rechtlich in der Lage sind, verbindliche Verträge abzuschliessen, sowie voll befugt, bevollmächtigt und bevollmächtigt sind, die Partnervereinbarung zu schliessen.