Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ontrack Dienstleistungen

 

 

1                     DIESE AGB

1.1                Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen der KLDiscovery Ontrack GmbH, nachfolgend als „Ontrack“ bezeichnet, mit Sitz in der Hanns-Klemm-Strasse 5, 71034 Böblingen, eingetragen im Handelsregister Stuttgart unter HRB 244142 gegenüber Ihnen als „Kunde“ bzw. „Kundin“ wenn Sie über einen Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz verfügen.

1.2                Der Vertrag zwischen Ihnen und uns besteht aus der Bestellung bzw. unserer Annahmeerklärung, diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (abrufbar unter https://www.ontrack.com/de-ch/legal/agbs#auftragsverarbeitungsvertrag, hiernach AVV) („Vertrag“).

1.3                Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Diese AGB und unser AVV gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2                     Kontaktangaben

2.1                Sie erreichen uns wie folgt:

Telefonisch: +41 (0)44 877 30 90

E-Mail:          info@ontrack.de

Postalisch:    Hertistrasse 25, CH-8304 Wallisellen Schweiz

Chat:             Live-Chat-Plattform auf unserer Website unter www.ontrack.com/de-ch

3                     Definitionen

3.1                Für diese AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

(a)         „Geschäftskunde“ ist ein Kunde, der zu Zwecken seines Geschäfts, Handels oder Berufs handelt, wie etwa ein Einzelunternehmer, eine Personengesellschaft oder eine andere juristische Person oder eine Behörde;

(b)         „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle vertraulichen Informationen (unabhängig vom Medium), die von einer Partei an die andere Partei im Zusammenhang mit den Dienstleistungen weitergegeben oder offenbart werden, wie beispielsweise Ihre Daten, Ihre Kundendatenunsere Daten sowie alle Informationen, die von einer Partei als vertraulich betrachtet werden;

(c)         „Privatperson“ oder „Konsument“ bzw. Konsumentin ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft des üblichen Verbrauchs abschliesst, das für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten bestimmt ist und nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit der Konsumentin steht.

(d)          „Vertrag“ hat die in Ziffer 1.2 zugewiesene Bedeutung;

(e)         „Kunde“ bezeichnet, je nachdem, einen Geschäftskunden bzw. Privatkunden bzw. Konsument;

(f)           „Daten“ sind Daten in elektronischer Form jeder Art, einschliesslich Personendaten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes (SR 235.1) sowie Ihre Kundendaten und Daten, die dem Amts-, Geschäfts- und Berufsgeheimniss unterliegen;

(g)         „Geräte“ bezeichnet Ihr Medium und ggf. Ihr Mobiltelefon;

(h)         „Gebühr“ bezeichnet die von Ihnen für die Dienstleistungen zu zahlende Gebühr, die im jeweiligen Angebot angegeben ist;

(i)           „Medien“ sind Speichermedien wie Festplatten, USB-Laufwerke, Laptops, Computer oder andere Geräte;

(j)           „Mobiltelefon“ bezeichnet jedes Mobiltelefon;

(k)         „Bestellung“ hat die in Ziffer 1.4 zugewiesene Bedeutung;

(l)           „Angebot“ hat die in Ziffer 4.1 zugewiesene Bedeutung;

(m)        „Beschreibung der Dienstleistungen“ bezeichnet die spezifischen Prozesse, die von Ontrack verwendet werden und unter folgendem Link beschrieben werden https://www.ontrack.com/de-ch/legal/agbs#leistungsbeschreibung, worin unter anderem Leistungseinschränkungen, -umfang und Erwartungen festlegt sind;

(n)         „Dienstleistungen“ bezeichnet die von uns für Sie zu erbringenden Dienstleistungen, die in den Ziffern 4 (Bestellvorgang) und 5 (Unsere Dienstleistungen) dieser AGB beschrieben sind; und

(o)         „Website“ bezeichnet unsere Website unter www.ontrack.com/de-ch/ oder eine andere Website, die wir jeweils für den Betrieb unseres Unternehmens nutzen.

4                     BESTELLVORGANG

4.1                Bei einer standardisierten Datenwiederherstellung stellen Sie uns nach einer ersten telefonischen Beratung, dem Absenden eines Online-Formulars über unsere Website oder der E-Mail-Korrespondenz Ihre Medien zur Verfügung. Danach erbringen wir die Dienstleistungen gemäss der Beschreibung der Dienstleistungen (vgl. Ziffer 5). Abgesehen von der ersten Freeval-Analyse (die in der Beschreibung der Dienstleistungen definiert ist) erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot für unsere Dienstleistungen („Angebot“). Das Angebot enthält die definierten Dienstleistungen und die jeweilige Gebühr.

4.2                Bei weiteren Dienstleistungen, wie beispielsweise der Remote Datenrettung (RDR) bei denen keine Geräte bei uns eingereicht werden, umfasst das Angebot die von Ontrack voraussichtlich zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Arbeitsleistungen.

4.3                Nach Erhalt unseres Angebots steht es Ihnen frei unter Folgendem auszuwählen: (i) das Angebot oder die Leistungsbeschreibung anzunehmen und zu unterzeichnen, um eine Bestellung für unsere Dienstleistungen aufzugeben („Bestellung“); (ii) uns dazu auffordern, Ihre Geräte zurückzugeben und uns dafür zu bezahlen; oder (iii) uns dazu aufzufordern Ihre Geräte zu vernichten; in diesem Fall ist es uns gestattet, Ihre Geräte unverzüglich zu vernichten. Wenn wir innerhalb von 90 (neunzig) Kalendertagen nach dem Datum des Angebots keine Bestellung oder Aufforderung zur Rückgabe Ihrer Geräte erhalten, senden wir Ihnen eine schriftliche Anfrage (Textform) über die weitere Vorgehensweise. Wenn Sie auf diese Anfrage nicht antworten, senden wir Ihnen im Abstand von 3 (drei) Wochen weitere 2 (zwei) Anfragen. Wenn Sie auf diese Anfragen ebenso nicht antworten und uns weder anweisen, Ihre Geräte zurückzugeben oder zu vernichten, werden wir Ihre Geräte in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht entsorgen.

4.4                Wir nehmen Ihre Bestellung an, indem wir Ihnen per E-Mail eine Annahmebestätigung senden, wodurch ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande kommt. Wir weisen Ihrer Bestellung eine Bestellnummer zu. Bitte geben Sie uns die Bestellnummer an, wenn Sie uns kontaktieren.  

5                     UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

5.1                ALLGEMEIN. Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkenntnis. Soweit zutreffend, werden wir nach einer Bestellung angemessene Anstrengungen unternehmen, um: (i) Ihre Daten wiederherzustellen und Ihnen die wiederhergestellten Daten auf einer verschlüsselten Festplatte oder einem USB-Stick zur Verfügung zu stellen und danach an einen von uns sorgfältig ausgewählten Kurier (siehe Ziffer 12.6) zu übergeben (Holschuld); (ii) bei Bedarf das Mobiltelefon zu reparieren; und/oder (iii) alle anderen Dienstleistungen auszuführen, der Erbringung wir Ihnen schriftlich zugesichert haben, wie z.B. die Entmagnetisierung von Medien oder Remote Datenrettung. Der Erfüllungszeitraum ist nicht verbindlich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Art der Dienstleistungen beinhaltet, dass eine Vorhersage der Lieferung zu bestimmten Terminen nicht möglich ist. Wenn Sie die Festplatte oder den USB-Stick mit Ihren wiederhergestellten Daten von Ontrack erhalten, bitten wir Sie umgehend diese auf technische Funktionalität zu überprüfen. Ontrack kann Ihre wiederhergestellten Daten nur im Falle eines Ausfalls des Liefergeräts innerhalb unserer Datenaufbewahrungsfrist für Ihre wiederhergestellten Daten gemäss AVV von Ontrack ersetzen.

5.2                Sie werden während des Bestellvorgangs über das voraussichtliche Fertigstellungsdatum der Dienstleistungen informiert. Die Kosten für die Rücksendung von Geräten richten sich nach den Angaben im jeweiligen Angebot.

5.3                Für einige Dienstleistungen benötigen wir möglicherweise bestimmte Informationen von Ihnen, wie Benutzernamen, Passwörter bzw. Zugangscodes. Wenn Sie diese Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Anfrage zur Verfügung stellen oder wenn Sie unvollständige oder falsche Informationen angeben, können wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe eines angemessenen Betrags erheben, um uns für die dadurch anfallende Mehrarbeit zu entschädigen. Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn die Dienstleistungen verspätet oder teilweise gar nicht erbracht werden, sofern dies darauf zurückzuführen ist, dass Sie uns nicht die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen oder sonst wie nicht zur Vertragserfüllung mitwirken.

5.4                Möglicherweise müssen wir die Bereitstellung von Dienstleistungen aussetzen, um (i) technische Probleme zu lösen oder technische Änderungen vorzunehmen; (ii) die Dienstleistungen zu aktualisieren, um Änderungen der relevanten Gesetze und behördlichen Anforderungen zu berücksichtigen; (iii) Änderungen der Dienstleistungen gemäss Ihren Wünschen vorzunehmen. Wir können auch die Dienstleistungen aussetzen, wenn Sie nicht bezahlen.

5.5                Unsere Erfüllung der Dienstleistungen ist unter keinen Umständen als Garantie dafür anzusehen, dass die Dienstleistungen erfolgreich sind, dass Ihre Daten ganz oder teilweise wiederherstellbar oder nutzbar sind, dass das Mobiltelefon falls zutreffend, verwendet werden kann oder dass wir ein anderes bestimmtes Ergebnis erzielen werden. Obgleich wir zugelassene Originalgerätehersteller-Reparaturmethoden verwenden, bieten wir in Bezug auf Handy-Reparaturen keine Garantie, dass die Dienstleistungen mit einer vom Originalgerätehersteller angebotenen Garantie übereinstimmen.

5.6                Ontrack versichert, dass die RDR-Client-Software, (i) frei ist von Programmcodes oder Programminstruktionen, welche vorsätzlich entwickelt wurden, um Computerprogramme, Dateien oder Arbeitsvorgänge zu unterbrechen, zu deaktivieren, zu beschädigen, zu behindern oder anderweitig nachteilig zu beeinflussen; und (ii) keine anderen bösartigen oder schädlichen Codes (Malware) enthält, welche typischerweise als Viren bezeichnet oder mit ähnlichen Begriffen einschliesslich Trojanisches Pferd, Wurm oder Backdoors beschrieben werden.

5.7                ORT DER DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG. Wir erbringen unsere Dienstleistungen grösstenteils in den Geschäftsräumen der KLDiscovery Ontrack (Switzerland) GmbH in 8304 Wallisellen, Schweiz. Wir können ihre Geräte aber auch an unsere Schwestergesellschaft oder einen Dritten senden, der sich im In- oder Ausland befindet.

5.8                REMOTE DATENRETTUNG. Wenn Sie möchten, dass Ontrack eine Datenwiederherstellung durchführt und das Einreichen von Medien nicht erforderlich ist, kann Ontrack unter Umständen eine Remote Datenrettung durchführen. Hierzu müssen Sie die Ontrack RDR-Client-Software über den von Ontrack bereitgestellten Link herunterladen und installieren. Nach der Installation ermöglicht der Client dem Benutzer, sich über eine verschlüsselte Internetverbindung mit Ontrack zu verbinden. Die RDR-Verbindung wird von Ontrack ausschliesslich dazu verwendet, die Ontrack Recovery-Tools direkt auf dem Computer des Kunden zu steuern. Ihre Daten werden während diesem Vorgang nicht an Ontrack übermittelt.

5.9                ENTMAGNETISIERUNG. Ontrack legt zur dauerhaften Vernichtung Ihrer Daten Ihre Geräte in eine Entmagnetisierungsvorrichtung. Dabei handelt es sich um eine Maschine, welche auf effektive und sichere Weise die auf dem Gerät gespeicherten magnetischen Daten verzerrt. Nach der Entmagnetisierung sind die Daten auf dem Gerät nicht mehr lesbar und damit auf sichere Weise zerstört.

5.10             HANDY-REPARATUR. Wir bieten die Wiederherstellung der Daten vom Mobiltelefon als Handy-Reparatur an. Darunter verstehen wir aber nicht die eigenständige Reparatur von Mobiltelefonen. Wenn eine Reparatur möglich ist, werden wir die Funktionalität des Mobiltelefons reparieren und wiederherstellen, so dass Sie es unter normalen Betriebsbedingungen wieder verwenden können. Die Reparaturen werden in unserem Labor in Polen durchgeführt.

6                     RECHTE Am GEISTIGEn EIGENTUM

6.1                Ihre Geräte und Daten bleiben jederzeit Ihr Eigentum, und wir haben keine Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte an ihnen (mit Ausnahme des Rechts auf Besitz zur Reparatur und Nutzung Ihrer Geräte und Daten zur Erbringung der Dienstleistungen). Wir behalten uns alle Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte an der Bereitstellung der Dienstleistungen vor, einschliesslich aller Verbesserungen oder Erweiterungen der Dienstleistungen.

7                     RECHTE AUF BEENDIGUNG EINES VERTRAGES (VERBRAUCHERKUNDEN)

7.1                Diese Ziffer 7 gilt ausschliesslich für unsere Verträge mit Konsumenten.

7.2                Während der kostenlosen Einschätzung können Sie jederzeit den Auftrag widerrufen. Danach ist nur eine Kündigung gemäss Ziffer 8 möglich.

8                     GEGENSEITIGE KÜNDIGUNGSRECHTE

8.1                Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn:

(a) eine Partei auf nicht behebbare Weise und wesentlich einer Vertragsklausel zuwiderhandelt oder (wenn eine solche Zuwiderhandlung behebbar ist) diese Zuwiderhandlung nicht innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen nachdem sie schriftlich zu deren Behebung aufgefordert wurde, behebt oder wiederholt gegen diese AGB verstösst. Eine Nichtzahlung der Gebühr stellt eine wesentliche Zuwiderhandlung dar; oder

b) eine Partei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellt (oder einzustellen droht), für sie oder für einen Teil ihres Unternehmens oder ihrer Vermögenswerte ein Liquidator oder Konkursverwalter bestellt wird oder ihre Auflösung beschliesst (ausser, wenn dies zwecks einer geplanten solventen Verschmelzung oder Neustrukturierung erfolgt, bei der das entstehende Unternehmen alle Verbindlichkeiten übernimmt), oder ein zuständiges Gericht erlässt einen Konkurs-, Liquidations- oder einen ähnlichen Beschluss, oder sie schliesst einen Vergleich mit ihren Gläubigern, ist nicht in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen oder, wenn eine natürliche Person insolvent wird. 

8.2                Wir können den Vertrag kündigen, wenn wir durch die Erfüllung des Vertrages gegen geltende Ausfuhr- und Sanktionsgesetze im Zusammenhang mit Geschäften mit bestimmten Unternehmen und Personen verstossen, die von der Schweiz und der Europäischen Kommission oder anderen nationalen Behörden, einschliesslich der Vereinigten Staaten, festgelegt wurden.         

8.3                Nach der Kündigung werden alle unsereForderungen fällig.

9                     ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN

9.1                Sie erkennen hiermit an und garantieren uns gegenüber, dass (i) Sie rechtlich in der Lage sind, verbindliche Verträge abzuschliessen; (ii) Sie vollständig bevollmächtigt, ermächtigt und befugt sind, diesen AGB zuzustimmen, und wenn Sie ein Geschäftskunde sind, die entsprechende rechtliche Befugnis besitzen, den Vertrag abzuschliessen; (iii) alle Informationen, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung zur Verfügung stellen, wahr, genau, vollständig und nicht irreführend sind; (iv) Sie der Eigentümer der Geräte sind bzw. die Erlaubnis des Eigentümers der Geräte und der Daten haben, dass wir die Dienstleistungen erbringen dürfen; (v) es nicht gegen Verpflichtungen oder Rechte Dritter verstösst, dass Sie Ihre Geräte bzw. Daten an uns aushändigen; (vi) es nicht gegen geltendes Recht verstösst, dass Sie Ihre Geräte bzw. Daten an uns aushändigen; (vii) Sie gesetzlich berechtigt sind, Zugang zu den Daten zu gewähren; (viii) Ihre Geräte kein Material (wie beispielsweise Daten) enthalten, das die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen könnte; und (ix) Ihre Geräte kein Material enthalten, das geltendes Recht verletzt. Wir behalten uns das Recht vor, dokumentarische Nachweise über Ihr Eigentum oder Ihr gesetzliches Recht, die Dienstleistungen zu autorisieren, anzufordern und die Dienstleistungen auszusetzen oder nicht zu starten, solange diese Nachweise fehlen. 

9.2                Sie erkennen hiermit an, dass Ihre Geräte bzw. Daten bereits beschädigt sein können, bevor wir sie erhalten und dass unsere Bemühungen, die Dienstleistungen abzuschliessen, zur Zerstörung oder weiteren Beschädigung Ihrer Geräte bzw. Daten führen können. Wir werden bei der Ausführung der Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt vorgehen, tragen aber keine Verantwortung für bestehende oder zusätzliche Schäden, die während der Ausführung der Dienstleistungen an Ihren Geräten bzw. Daten entstehen können, es sei denn, dass Ziffer 11 dieser AGB etwas anderes besagt.

10                  Preis und Zahlung

10.1             Der Preis der Dienstleistungen (exkl. Mehrwertsteuer) ist die im jeweiligen Angebot angegebene Gebühr. Die Gebühr ist vor Beginn der Dienstleistungen zu zahlen, oder, falls zutreffend, berechnen wir Ihnen die Gebühr, wenn wir die Dienstleistungen abgeschlossen haben und vor der Lieferung der Ergebnisse der Dienstleistungen. Falls wir mit der Rechnungsstellung einverstanden sind, müssen Sie jede Rechnung zu dem angegebenen Datum bezahlen.

10.2             ZAHLUNGSARTEN. Die Zahlung kann bar, mit SEPA Lastschrift, Banküberweisung, Kreditkarte oder Mobile Pay, bzw. für Firmenkunden auch auf Rechnung (Bestellnummer) erfolgen. Wenn Sie mit einer Kreditkarte zahlen, sendet Ontrack Ihnen einen Zahlungslink zu einer sicheren Zahlungsplattform eines Drittanbieters zu, um die Zahlung zu bestätigen.  Einige Dienste, wie z. B. Dateilisten (siehe entsprechende Beschreibung der Dienstleistungen Servicebeschreibung), sind vor Beginn der Dienste zahlbar. Für andere Dienste muss nach Abschluss der Bestellung die Zahlung an Ontrack erfolgen, bevor wiederhergestellte Daten zurückgegeben werden. Geschäftskunden räumen wir eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein. Bei Nichtzahlung erheben wir automisch Verzugszins in gesetzlich zulässiger Höhe Bei einem allfälligen Inkasso belasten wir Ihnen unsere Inkasso- und Rechtsanwaltskosten vollumfänglich.

10.3             Für Privatkunden und u.U. auch für Geschäftskunden verlangen wir Vorauskasse. Wenn Sie eine Vorauszahlung an uns nicht zahlen, können wir die Geräte und Daten bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten. Diesbezüglich verweisen wir auf Ziffer 4.3. Wenn Sie nicht innerhalb von 90 (neunzig) Kalendertagen nach Fälligkeit die volle Zahlung leisten, senden wir Ihnen eine schriftliche Anfrage (Textform) über die weitere Vorgehensweise. Sollten Sie auf diese Anfrage nicht antworten, senden wir Ihnen im Abstand von 3 (drei) Wochen weitere 2 (zwei) Anfragen. Wenn Sie dennoch nicht antworten, werden wir Ihre Geräte und/oder Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht entsorgen. Wir werden im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnen.    

11                  Haftung

11.1             UNBESCHRÄNKTE HAFTUNG. Wir haften unbeschränkt für direkte Schäden aus Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder für Personenschäden.

11.2             HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Im Übrigen gilt folgende Beschränkung der Haftung, soweit gesetzlich zulässig: Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer 11 beschränkt sich unsere aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ergebende Gesamthaftung Ihnen gegenüber, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich leichter Fahrlässigkeit), wegen Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen oder anderweitig, (i) bei Verletzung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes oder des geistigen Eigentums durch Handlungen und Unterlassungen, auf den höheren Betrag von CHF 10.000.--  oder dem Wert der nach dem entsprechenden Vertrag zu zahlenden Gebühr; oder (ii) – in jedem anderen Fall – den Wert der nach dem Vertrag zu zahlenden Gebühr. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

11.3             HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Die Haftung für weitere Schäden, insbesondere aber nicht abschliessend indirekte, Folgeschäden, Gewinn-, Umsatz- oder Geschäftsausfälle sowie Schäden für die physische oder sonstige Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder normale Verschleiss Ihrer Geräte, Ihrer Daten oder anderer Ausrüstung, die eintreten kann, oder den Verfall von Garantien in Bezug auf Ihre Geräte oder andere Ausrüstung, weder vor dem Erhalt Ihrer Geräte, Ihrer Daten oder anderer Ausrüstung, noch im Rahmen der Bereitstellung unserer Dienstleistungen, wenn diese Schäden, Zerstörungen, Beschädigungen oder ein Verfall aufgrund der Durchführung der Dienstleistungen gemäss diesen AGB entstehen, wird vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12                  Einsatz von Kurieren

12.1             Für die Abholung Ihrer Geräte vor Beginn unserer Dienstleistungen oder bei der Lieferung der wiederhergestellten Daten bzw. Originalgeräte beauftragen wir national anerkannte Kurierdienste. Die Transportgefahr liegt bei Ihnen. Für die jeweiligen Bedingungen des Versands verweisen wir auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kurierdienstes. Die Versicherung der Kurierdienste übernimmt bei einem etwaigen Verlust maximal den Zeitwert des Gerätes – nicht jedoch den Wert der Daten.

13                  SCHADENSERSATZ

13.1             Sie verpflichten sich, uns in vollem Umfang von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Haftungen, Ausgaben (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten) und Forderungen und Urteilen von Dritten freizustellen, die gegen uns infolge oder im Zusammenhang mit all Ihren Handlungen, Unterlassungen bzw. Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ausgesprochen werden.

14                  Datenschutz

14.1             Wir verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, um Ihnen die Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und Ihre Zahlung für die Dienstleistungen zu verarbeiten.Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch kann es sein, dass Ontrack die Dienstleistungen nicht bereitstellen kann, wenn Sie sich entscheiden, Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung zu stellen oder die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir erfassen Ihre personenbezogenen Daten: (i) wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder auf andere Weise kontaktieren und (ii) im gewöhnlichen Rahmen unserer Beziehung zu Ihnen während wir Dienstleistungen erbringen (einschliesslich personenbezogener Daten, die wir im Rahmen der Verwaltung Ihrer Zahlungen erhalten).

14.2             Zu den Zwecken, für die wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, zählen: (i) die Erbringung der Dienstleistungen und die Erledigung Ihrer Bestellung, (ii) die Einholung Ihrer Meinung zu unseren Dienstleistungen und (iii) mit entsprechender rechtswirksamer Zustimmung für das Direktmarketing.

14.3             Wir können Ihre personenbezogenen Daten, die für unsere Vertragserfüllung notwendig ist, an andere Unternehmen der KLDiscovery-Gruppe (zu der Ontrack gehört), deren vollständige Liste in unserer Datenschutzerklärung (https://www.ontrack.com/de-ch/datenschutzerklaerung) enthalten ist, sowie an (i) Rechts- und Regulierungsbehörden weitergeben, um tatsächliche oder mutmassliche Verstösse gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu melden; (ii) an unsere Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und andere externe professionelle Berater; (iii) Drittanbieter (wie Zahlungsdienstleister; Versand-/Kurierunternehmen; Technologieanbieter, Verarbeiter, die Compliance-Dienstleistungen erbringen). Der Zweck der Weitergabe an andere Unternehmen ist es, unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber, auf Grund berechtigter Geschäftsinteressen oder zu mit Ihrer Einwilligung zu Direktmarketingzwecken gemäss dem geltenden Recht zu erfüllen. Wir haben die in unserer Datenschutzerklärung beschriebenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen implementiert, und alle erwähnten Unternehmen sind verpflichtet, solche Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, die ein hohes Schutzniveau gewährleisten.

14.4             Ihre gesetzlichen Datenschutzrechte können Sie hier jederzeit einsehen: https://www.ontrack.com/de-ch/datenschutzerklaerung

15                  Kundendaten (WIEDERHERGESTELLTE DATEN)

15.1             Soweit Ontrack personenbezogene Daten im Rahmen der Datenrettung für Sie als Kunden verarbeitet („Kundendaten“) , gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag, der unter https://www.ontrack.com/de-ch/legal/agbs#auftragsverarbeitungsvertrag abrufbar ist.

16                  VERTRAULICHE INFORMATIONEN

16.1             Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, ohne dass die Partei, die die vertraulichen Informationen offenlegt, vorher schriftlich eingewilligt hat und: (i) diese vertraulichen Informationen nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verwenden; (ii) die gleichen Methoden und den gleichen Grad an Sorgfalt anwenden, um die Offenlegung solcher vertraulichen Informationen zu verhindern, wie sie sie zur Verhinderung der Offenlegung ihrer eigenen geschützten und vertraulichen Informationen verwendet, mindestens aber mit angemessener Sorgfalt; und (iii) vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter und zugelassenen Dritten nur bei Kenntnisbedarf offenzulegen, vorausgesetzt, dass alle diese Personen an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die mindestens so streng sind, wie die in dieser Vereinbarung festgelegten.

16.2             Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen: (i) die ohne Verschulden der Empfängerpartei in die Öffentlichkeit gelangt; (ii) die der Empfängerpartei vor dem Erhalt von der anderen Partei bekannt war; (iii) die der Empfängerpartei von einem Dritten (mit Ausnahme von Mitarbeitern oder Vertretern einer der Parteien) offengelegt werden, wobei diese Offenlegung nicht gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der Partei verstösst, die die vertraulichen Informationen offenlegt; oder (iv) die unabhängig von der Empfängerpartei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt werden.

17                  WEITERE WICHTIGE BESTIMMUNGEN

17.1             SALVATORISCHE KLAUSEL. Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheidet, dass eine dieser Klauseln rechtswidrig bzw. nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang wirksam und in Kraft. Wenn wir in Bezug auf Ihre Vertragsverletzung nicht sofort Massnahmen gegen Sie einleiten, hindert uns dies nicht daran, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun, soweit dies dem jeweils geltenden Recht entspricht.

17.2             ÄNDERUNGEN. Wir können die Dienstleistungen anpassen, um Änderungen der relevanten Gesetze und regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen und kleinere technische Anpassungen und Verbesserungen vorzunehmen, z.B. um eine Sicherheitsbedrohung abzuwenden. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf Ihre Nutzung der Dienstleistungen. Darüber hinaus können wir weitere wesentliche Änderungen an diesen AGB oder den Dienstleistungen vornehmen, aber wenn dies geschieht, informieren wir Sie darüber und Sie können uns dann kontaktieren, um den Vertrag vor Inkrafttreten der Änderungen zu beenden und eine Rückerstattung für alle bezahlten, aber nicht erhaltenen Dienstleistungen zu erhalten.

17.3             Die AGB und alle Angelegenheiten, die sich im Zusammenhang mit unserer Erbringung der Dienstleistungen ergeben, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 („Wiener Kaufrecht“), des Haager Übereinkommens und des internationalen Privatrechts, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Normen.

17.4             Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.  Vorbehalten bleiben die gesetzlich vorgesehenen zwingenden Gerichtsstände. Wir behalten uns vor, Sie auch an Ihrem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

 

1. April 2021

 


Leistungsbeschreibung: Ontrack Datenrettung

1. Leistungsbeschreibung

a) Ontrack wird so viele Daten wie möglich von einem oder mehreren beschädigten Datenträgern wiederherstellen oder versuchen, sie durch geeignete Maßnahmen wieder lesbar zu machen.
b) Die Datenwiederherstellung erfolgt in mehreren möglichen Stufen:
i. Die Freeval Analyse - siehe Abschnitt 2 unten;
ii. Freeval Analyse für Smartphones und Tablets - siehe Abschnitt 3 unten;
iii. Die Diagnose - optional - siehe Abschnitt 4 unten;
iv. Datenrettung - siehe Abschnitte 5, 6 und 7 unten; und/oder
v. Remote Datenrettung - siehe Abschnitt 8 unten.
c) Trotz aller Sorgfalt und Erfahrung ist es jedoch möglich, gelöschte und/oder beschädigte Daten auch bei Verwendung der Tools und Technologien von Ontrack nicht zu lesen. Daher kann Ontrack nicht garantieren, dass Daten auf beschädigten Datenträgern wiederhergestellt, repariert oder gelesen werden können.
d) Darüber hinaus beinhalten die für die Datenwiederherstellung erforderliche Bearbeitung auch bei Anwendung der höchsten technischen und verfahrenstechnischen Standards das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts der verbleibenden Daten und/oder einer nur teilweisen Wiederherstellbarkeit der Daten auf den beschädigten Datenträgern. Der Kunde erkennt an, dass ein Risiko besteht, dass:

i. sobald bestehende Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können, auch zusätzliche Daten verloren gehen können;
ii. wiederhergestellte Daten vom Kunden nicht mehr verwendet werden können;
iii.  der in den Datenträgern enthaltene Informationsgehalt ganz oder teilweise zerstört wird; und
iv. die bereitgestellten Datenträger, Software und andere Gegenstände beschädigt werden, unbrauchbar oder zerstört werden können.

2. Freeval Analyse Ergebnis

a) Die Freeval Analyse beinhaltet die Ermittlungen über Art und Umfang des Datenschadens sowie einer Untersuchung der Möglichkeiten der Datenwiederherstellung an dem überlassenen Datenträger. Hierbei wird festgestellt, ob die Beschädigung logisch und/oder physikalisch ist und ob der Datenträger zur Bearbeitung in das Reinraumlabor gegeben werden muss. Zudem wird eine Einschätzung des zu erwartenden Datenrettungsergebnisses gegeben.
b) Die Freeval Analyse kann im Labor von Ontrack oder über eine Fernverbindung zu den eigenen Systemen des Kunden unter Verwendung der Ontrack Remote Data Recovery ("RDR") Technologie durchgeführt werden (siehe Abschnitt 8).
c) Ontrack wird den Kunden nach der Freeval Analyse darüber informieren, wie erfolgreich die nachfolgende Datenrettungsmaßnahme voraussichtlich werden kann. Es sind folgende Einschätzungen des voraussichtlichen Datenrettungs-ergebnisses möglich:
i. Sehr gut - Wir erwarten, dass die meisten (90-100%) Ihrer Rohdaten wiederhergestellt werden können und in der jeweiligen Anwendung lesbar sind.
ii. Gut - Wir erwarten, dass ein großer Teil Ihrer Rohdaten (50-100%) wiederhergestellt werden kann und in der jeweiligen Anwendung lesbar ist.
iii. Teilweise gut - Wir erwarten, dass ein kleiner Teil Ihrer Rohdaten (weniger als 50%) wiederhergestellt werden kann und in der jeweiligen Anwendung lesbar ist.
iv. Nicht wiederherstellbar - Wir können auf die Daten Ihres Datenträgers nicht zugreifen.
v. Komplex - Wir sind nicht in der Lage, einen genauen Prozentsatz der zu erwartenden Datenmenge in diesem Stadium bereitzustellen. Andere Datenrettungsoptionen müssen untersucht werden, was eine Diagnose erfordern kann (siehe Abschnitt 4).
d) Die Freeval Analyse kann nicht garantieren, dass die in Abschnitt 2 Buchstabe c) aufgeführten Einschätzungen eingehalten werden, da es Schäden geben kann, die von Anfang an schwer zu erkennen sind und die durch die Freeval Analyse nicht vollständig erkannt werden können.

e) Neben der Schätzung der Datenrettung wird Ontrack den Kunden darüber informieren, wie viel Zeit voraussichtlich für die Durchführung der Datenrettung benötigt wird, zusammen mit dem entsprechenden Datenrettungspreis.

f) Auf Wunsch des Kunden kann Ontrack nach der Freeval Analyse eine erweiterte, kostenpflichtige Diagnose mit der Erstellung einer Verifile Dateiliste durchführen, in der die zu erwartende Datenmenge genauer bestimmt werden kann (siehe Abschnitt 4 unten).

g) Erteilt der Kunde auf der Grundlage der Ergebnisse der Freeval Analyse den Auftrag zur Datenrettung, wird Ontrack die Datenrettung durchführen (siehe Abschnitt 5).

h) Der Kunde kann beschließen, die Datenrettung nach der Freeval Analyse nicht durchzuführen. Auf Wunsch des Kunden wird der Datenträger gegen die im Angebotsformular angegebene Gebühr an den Kunden zurückgeschickt. Andernfalls werden die Medien fachgerecht entsorgt.

i) Abhängig von der Art des Mediums kann die Freeval Analyse zur Übertragung der Daten auf einem anderen Speichermedium und zur Zerstörung der Originalmedien führen.

3. Freeval Evaluation für Smartphones und Tablets '

a) Die Freeval Analyse besteht aus Ermittlungen über Art und Umfang des Datenschadens sowie einer Untersuchung der Möglichkeiten der Datenwiederherstellung an dem überlassenen Datenträger. Im ersten Schritt wird festgestellt, ob der Schaden logisch und/oder physisch ist und ob der Datenträger zur Bearbeitung an das Telefonlabor geschickt werden muss. Darüber hinaus wird eine Bewertung des erwarteten Datenrettungsergebnisses gegeben.

b) Die Freeval Analyse wird im Labor von Ontrack durchgeführt.

c) Ontrack verlangt vom Kunden, den Sperrcode für das Smartphone oder Tablet bereitzustellen.

d) Ontrack wird den Kunden nach der Freeval Analyse darüber informieren, wie erfolgreich die nachfolgende Datenrettungsmaßnahme voraussichtlich sein wird. Es sind folgende Einschätzungen des voraussichtlichen Datenrettungs-ergebnisses möglich:
i. Gut - Wir erwarten, dass wir Zugang zum Speicherbereich erhalten und die Daten wiederherstellen können
ii. Nicht wiederherstellbar - Wir können nicht auf den Speicherbereich zugreifen und keine Ihrer Daten wiederherstellen
iii. Komplex - Wir sind nicht in der Lage, einen genauen Prozentsatz der erwarteten Datenmenge in diesem Stadium bereitzustellen. Andere Datenrettungsoptionen müssen untersucht werden, was eine Diagnose erfordern kann (siehe Abschnitt 4).
e) Freeval Analyse kann nicht garantieren, dass die in Abschnitt 3 (d) oben aufgeführten Ergebnisse eingehalten werden können, da es Schäden geben kann, die von Anfang an schwer zu erkennen sind und die durch die Freeval Analyse nicht vollständig erkannt werden können.

f) Neben der Schätzung der Datenrettung wird Ontrack den Kunden darüber informieren, wie viel Zeit voraussichtlich für die Durchführung der Datenrettung benötigt wird, zusammen mit dem entsprechenden Datenrettungspreis.

g) Erteilt der Kunde auf der Grundlage der Ergebnisse der Freeval Analyse den Auftrag zur Datenrettung, wird Ontrack die Datenrettung durchführen (siehe Abschnitt 7).

h) Der Kunde kann beschließen, die Datenrettung nach der Freeval Analyse nicht durchzuführen. Auf Wunsch des Kunden wird der Datenträger gegen die im Angebotsformular angegebene Gebühr an den Kunden zurückgeschickt. Andernfalls werden die Medien fachgerecht entsorgt.

4. Diagnose/Ergebnis der Diagnose

a) Auf Wunsch des Kunden kann Ontrack nach der Freeval Analyse eine kostenpflichtige Diagnose durchführen, um die Datenmenge zu bestimmen, die voraussichtlich wiederherstellbar ist.
i. In dieser Diagnose werden Art und Umfang des Datenschadens, die genaue Bestimmung der Möglichkeiten der Datenrettung auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Datenträgern und die Menge der voraussichtlich wiederherstellbaren Dateien/Daten bestimmt. Prognosen über die Lesbarkeit von Daten aufgrund anderer Schadensursachen sind nicht immer zuverlässig oder gar möglich, und Ontrack übernimmt diesbezüglich keine Garantie.
ii. Weiterhin ist es nicht möglich, die Verwendbarkeit der Daten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Anwendungsprogramm im Rahmen dieser Diagnose zu überprüfen.
b) Die Diagnose kann im Labor von Ontrack durchgeführt werden oder durch eine Remote Verbindung zu den eigenen Systemen des Kunden (unter Verwendung der Ontrack RDR-Technologie (siehe Abschnitt 8)).

c) Nach der Diagnose informiert Ontrack den Kunden darüber, welche Maßnahmen für die Datenrettung erforderlich sind, welche Daten/Dateien voraussichtlich wiederhergestellt werden können, welcher Zeitaufwand erforderlich sein wird und welche Kosten für die Datenrettung anfallen werden.

d) Abhängig von der Art des Mediums kann die Diagnose zur Übertragung der Daten auf einem anderen Speichermedium und zur Zerstörung der Originalmedien führen.

e) Ontrack erstellt eine detaillierte Dateiliste (Verifile) der Daten/Dateien, die Ontrack voraussichtlich wiederherstellen wird. Die Dateiliste enthält einen Hinweis auf die Qualität der Daten in Bezug auf ihre Verwendbarkeit:
i. Grün - die Daten werden höchstwahrscheinlich in der jeweiligen Anwendung funktionieren/geöffnet.
ii. Gelb - die Daten oder Dateien sind teilweise beschädigt - dies kann dazu führen, dass die Dateien in der jeweiligen Anwendung nicht geöffnet und bearbeitet werden können. Es ist möglich, dass die beschädigten Dateien repariert werden können, dies ist jedoch nicht Teil der angebotenen Datenrettung.
iii. Rot - die Daten oder Dateien sind beschädigt - dies führt wahrscheinlich dazu, dass die Dateien in der jeweiligen Anwendung nicht geöffnet und bearbeitet werden können.
f) Es gibt spezielle Datenverlustszenarien, in denen die Gültigkeit der farbigen Aussagen in der Dateiliste (Verifile) nicht angegeben ist. Ist dies der Fall, wird dies im Diagnoseergebnis schriftlich angegeben.

g) Entscheidet sich der Kunde auf der Grundlage der Dateiliste für die Durchführung der Datenrettung, so gilt Ziffer 6.

h) Wenn der Kunde beschließt, die Datenrettung nicht auf der Grundlage der Dateiliste (Verifile) durchzuführen, ist die Bestellung abgeschlossen. Auf Wunsch des Kunden wird der Datenträger gegen die im Angebotsformular angegebene Gebühr an den Kunden zurückgeschickt. Andernfalls werden die Medien fachgerecht entsorgt.

5. Datenrettung nach Freeval Analyse 

a) Wenn der Kunde einen Auftrag zur Datenrettung auf der Grundlage der Ergebnisse der Freeval Analyse und des Datenrettungsangebots erteilt, führt Ontrack die Datenrettung durch.

b) Wenn die Freeval-Auswertung remote durchgeführt wurde, kann die Datenrettung mit der Ontrack RDR-Technologie durchgeführt werden (siehe Abschnitt 8).

c) Zusätzlich zu dem separaten Datenträger mit den wiederhergestellten Daten wird Ontrack den beschädigten Datenträger zurücksenden, wenn der Kunde dies bei Erteilung des Auftrags zur Datenrettung verlangt.

d) Auf Wunsch des Kunden kann der beschädigte Datenträger gegen eine gesonderte Gebühr bei Ontrack zur Beweissicherung gelagert und sicher versiegelt und im Safe aufbewahrt werden.

e) Auf Wunsch des Kunden kann Ontrack den Datenträger gemäß den geltenden Vorschriften kostenlos löschen und/oder entsorgen.

f) Wenn die Menge der wiederhergestellten Daten erheblich geringer ist als die in der Freeval Analyse geschätzte, gilt der Auftrag als nicht erfüllt.

g) Unter den in 5(f) genannten Umständen hat der Kunde zwei Möglichkeiten:

Option 1. Ontrack erstellt für den Kunden kostenlos eine detaillierte Dateiliste (Verifile) mit den Daten/Dateien, die Ontrack voraussichtlich wiederherstellen kann. Die Dateiliste enthält einen Hinweis auf die Qualität der Daten in Bezug auf ihre Verwendbarkeit:

a. Grün - die Daten werden höchstwahrscheinlich in der jeweiligen Anwendung funktionieren/geöffnet.
b. Gelb - die Daten oder Dateien sind teilweise beschädigt - dies kann dazu führen, dass die Dateien in der jeweiligen Anwendung nicht geöffnet und bearbeitet werden können. Es ist möglich, die beschädigten Dateien zu reparieren, aber Ontrack bietet dies nicht an.
c. Rot - die Daten oder Dateien sind beschädigt - dies führt wahrscheinlich dazu, dass die Dateien in der jeweiligen Anwendung nicht geöffnet und bearbeitet werden können. Der Kunde entscheidet sich auf der Grundlage der Dateiliste (Verifile) für die Durchführung der Datenrettung wie in Abschnitt 2 oben beschrieben, in diesem Fall erhält der Kunde die in der Dateiliste (Verifile) angezeigten Daten.

Option 2. Der Kunde entscheidet sich, die Datenrettung nicht durchzuführen oder eine Dateiliste (Verifile) anzufordern, in diesem Fall ist die Bestellung abgeschlossen. Auf Wunsch des Kunden bei Auftragserteilung zur Datenrettung wird der Datenträger gegen die im Angebotsformular angegebene Gebühr an den Kunden zurückgeschickt. Andernfalls werden die Medien fachgerecht entsorgt.

6. Datenrettung nach der Diagnose

a) Wenn der Kunde auf der Grundlage der Diagnoseergebnisse und des Datenrettungsangebots einen Auftrag zur Datenrettung erteilt, führt Ontrack die Datenrettung durch. Wenn die Diagnose aus der Ferne durchgeführt wurde, kann die Datenrettung mit der Ontrack RDR-Technologie durchgeführt werden (siehe Abschnitt 8).

b) Der Kunde erhält die in der Dateiliste (Verifile) dargestellten Daten.

c) Zusätzlich zu dem separaten Datenträger mit den wiederhergestellten Daten wird Ontrack beschädigte Datenträger zurückgeben, wenn der Kunde dies bei Erteilung des Auftrags zur Datenrettung verlangt.

d) Auf Wunsch des Kunden kann der beschädigte Datenträger zur Beweissicherung bei Ontrack aufbewahrt und sicher versiegelt und gegen gesonderte Abrechnung im Safe verwahrt werden.

e) Auf Wunsch des Kunden kann Ontrack den Datenträger vernichten.

7. Datenrettung nach der Freeval Analyse für Smartphones und Tablets

a) Wenn der Kunde einen Auftrag zur Datenrettung auf der Grundlage der Ergebnisse der Freeval Analyse und des Datenrettungsangebots erteilt, führt Ontrack die Datenrettung durch.

b) Gegen Bezahlung sendet Ontrack die wiederhergestellten Daten zusammen mit dem beschädigten Smartphone/Tablett zurück.

c) Auf Wunsch des Kunden kann Ontrack das Smartphone/Tablet gemäß den geltenden Vorschriften kostenlos löschen und/oder entsorgen.

d) Wenn die Menge der wiederhergestellten Daten erheblich geringer ist als in der Freeval Analyse geschätzt, gilt der Auftrag als nicht erfüllt. Das Smartphone/Tablett wird dem Kunden gegen die im Auftragsformular angegebene Gebühr zurückgeschickt. Andernfalls wird das Smartphone/Tablett fachgerecht entsorgt.

8. RDR Remote Datenrettungsdienst 

a) RDR® steht für Remote Data Recovery™ ("RDR"). RDR ist eine patentierte Technologie, die es den Ingenieuren von Ontrack ermöglicht, eine Datenwiederherstellung in Laborqualität direkt auf dem Server, Desktop oder Laptop des Kunden über eine Internetverbindung durchzuführen. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Datenträger betriebsbereit ist. Die RDR von Ontrack besteht aus drei Hauptkomponenten:

i. Kommunikationsklient: Der Kunde initiiert eine Verbindung zu einem Ontrack RDR Server mit Hilfe der speziell entwickelten RDR Client Software. Der RDR-Client arbeitet mit gängigen Betriebssystemen. Die wiederherzustellenden Laufwerke müssen nicht von einem bestimmten Betriebssystem stammen.
ii. RDR-Server: Ontrack hat mehrere Server-Standorte auf der ganzen Welt, um Verbindungen zu erleichtern.
iii. RDR-Arbeitsplatz: Er wird von Ontrack-Ingenieuren verwendet, um die Tools auf der Maschine des Kunden fernzusteuern und wertvolle Daten des Kunden wiederherzustellen.

b) Zunächst lädt der Kunde die entsprechende RDR-Client-Version herunter und installiert sie auf dem Server, Desktop oder Laptop, der für die Wiederherstellung verwendet wird.  Anschließend verbindet sich die Ontrack Client-Software als ausgehende TCP/IP-Verbindung vom Standort des Kunden zum Ontrack-Server und erstellt einen Tunnel oder eine Punkt-zu-Punkt Verbindung über das Internet. Da die Verbindung wahrscheinlich eine Webverbindung verwendet, kann sie die meisten Firewalls ohne zusätzliche Konfigurationsanforderungen passieren. Die Sicherheit der Daten ist aufgrund des proprietären Kommunikationsprotokolls von Ontrack, der verschlüsselten Pakete und der sicherern Ontrack-Einrichtungen von höchster Bedeutung. RDR schützt Kundendaten über eine RDR-Verbindung auf vier Arten:
i. Direkte Verbindung zum RDR-Server: Die Client-Software verwendet eine direkte TCP-Verbindung vom Computer des Kunden zum Ontrack RDR-Server. RDR verwendet kein Hosting-Produkt von Drittanbietern.
ii. Verschlüsselung: Die Kommunikationsverbindung verwendet 256 Bit Verschlüsselung auf allen Paketen.
iii. Proprietäres Protokoll: Die RDR-Kommunikation verwendet ein proprietäres Protokoll, nicht jedoch HTTP oder ein anderes gängiges Protokoll, das andere verstehen würden.
iv. Es werden keine Kundendaten über die Verbindung übertragen: Die RDR-Verbindung wird nur vom Ontrack-Ingenieur verwendet, um die Ontrack-Dienstprogramme direkt auf der Maschine des Kunden fernzusteuern. Bildschirmaktualisierungen und Tastaturpakete werden über die Verbindung gesendet, nicht aber tatsächliche Kundendatendateien. Stattdessen steuert der Ontrack-Ingenieur Werkzeuge zur Reparatur von Dateisystemstrukturen, um die Daten dem Kunden zugänglich zu machen.
(c) Sobald die Verbindung hergestellt ist, beginnt entweder die Freeval Analyse oder es beginnt der Wiederherstellungsprozess, wenn eine Datenrettungsanordnung erteilt wird.

9. Service Levels

a) Für die Datenrettungsbeauftragung kann der Kunde je nach Dringlichkeit zwischen den folgenden Servicestufen wählen:

i. 24-Stunden-Notfalldienst
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Auftragseingang, 24 Stunden am Tag. Die Bearbeitungszeit ist rund um die Uhr bis zur Fertigstellung und Lieferung der Daten.
ii. Express-Service
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar nach Auftragseingang von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Tage.
iii. Standard-Service
Der Datenträger wird nach Auftragseingang von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 7-10 Werktage.
iv. Economy-Service
Die Bearbeitung des Datenträgers erfolgt nach Auftragseingang von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 20 Werktage.
v. Home-Service
Die Bearbeitung des Datenträgers erfolgt nach Auftragseingang von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 30 Werktage.


Stand: Juni 2019


Auftragsverarbeitungsvertrag

 

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ontrack Datenrettungs-Dienste („AGB“) und gilt für: (i) KLDiscovery Ontrack GmbH, im Folgenden „Ontrack“ genannt, mit Sitz in der Hanns-Klemm-Strasse 5, 71034 Böblingen, eingetragen beim Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 244142; und (ii) der jeweilige Kunde, der Datenrettungsdienste gemäss den AGB bestellt.

 

Die Parteien haben vereinbart, dass die Bedingungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages für die Verarbeitung personenbezogener Daten (die nachstehend definiert sind) gelten, die erforderlich ist, damit Ontrack die Datenrettungsdienste für den jeweiligen Kunden leisten kann.

I. Begriffsbestimmungen

für diesen Auftragsverarbeitungsvertrag:

 

Verantwortlicher hat die Bedeutung, die diesem Begriff im Datenschutzrecht zugewiesen ist;
Auftragsverarbeiter hat die Bedeutung, die diesem Begriff im Datenschutzrecht zugewiesen ist;
Datenschutzrecht bezeichnet das anwendbare Datenschutzrecht, das jeweils für den Kunden, Ontrack und/oder in Bezug auf die spezifischen Dienste der Datenrettungsdienste gilt, namentlich: (i) das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG); (ii) dem Bundesdatenschutzgesetz  (iii) die DSGVO und/oder entsprechende oder gleichwertige nationale Gesetze oder Verordnungen; und (iv) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle relevanten Gesetze oder Verordnungen, die die DSGVO wirksam machen oder ihr entsprechen, jeweils soweit das entsprechende Recht direkt auf die spezifische Verarbeitung anwendbar ist.
Betroffene Person hat die dem Begriff im Datenschutzrecht zugewiesene Bedeutung;
Anfrage der betroffenen Person ist eine Anfrage einer betroffenen Person zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen nach Datenschutzrecht;
DSG bezeichnet das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 253.1)
DSGVO bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679;
Personenbezogene Daten hat die dem Begriff im Datenschutzrecht zugewiesene Bedeutung und umfasst alle personenbezogenen Daten, die der Kunde Ontrack zur Verfügung stellt;
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bezeichnet einen Verstoss gegen die Sicherheit der zur unbeabsichtigten oder rechtswidrigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Weitergabe oder zum unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten führt;
Personal
 
bezeichnet jeden derzeitigen, ehemaligen oder zukünftigen Mitarbeiter, Berater, Leiharbeiter, Zeitarbeiter, Praktikanten, sonstigen nicht ständigen Mitarbeiter, Auftragnehmer, Entsandten oder sonstige Arbeitskräfte;
Verarbeitung hat die Bedeutung, die diesem Begriff im Datenschutzrecht zugewiesen wird (und verwandte Begriffe wie verarbeiten haben entsprechende Bedeutungen);
Unterauftragsverarbeiter bezeichnet einen anderen Auftragsverarbeiter, der von Ontrack zur Erfüllung des Kundenauftrages mit der Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die geschützten Daten, eingesetzt wird. Hiervon ausgenommen sind Nebenleistungen, wie z.B. Telekommunikationsdienste, Post-/Transportdienste, Wartungs- oder Benutzersupportdienstleistungen oder die Entsorgung von Datenträgern und Papierdokumenten sowie sonstige Soft- oder Hardwarebasierte Massnahmen, insofern als dass diese Unterauftragsverarbeiter keinen Zugriff auf Personenbezogene Daten haben;
Aufsichtsbehörde bezeichnet lokale, nationale oder multinationale Agenturen, Einrichtungen, Behörden, Parlamente, öffentliche oder juristische Personen oder eine Regierung oder Innung, Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde, Kommission oder andere Stelle, die für die Verwaltung des Datenschutzrechts zuständig ist.

 

II. Bestimmungen zur Datenverarbeitung

1                 Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher

1.1             Die Parteien vereinbaren, dass in Bezug auf die geschützten Daten der Kunde der Verantwortliche und Ontrack der Auftragsverarbeiter ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Zuverlässigkeit aller geschützten Daten und der Mittel, mit denen er diese geschützten Daten erworben hat.

1.2             Der Kunde garantiert und sorgt dafür, dass: (i) alle geschützten Daten, die in Verbindung mit den Datenrettungsdiensten gemäss den Bedingungen verwendet werden, in jeder Hinsicht das Datenschutzrecht erfüllen; (ii) alle Anweisungen, die Ontrack in Bezug auf geschützte Daten erteilt werden, jederzeit das Datenschutzrecht erfüllen; (iii) er alle erforderlichen Einwilligungen von der jeweils betroffenen Person eingeholt hat, deren personenbezogene Daten in die geschützten Daten aufgenommen wurden oder anderweitig die entsprechende rechtliche Erlaubnis zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten an Ontrack besitzt und (iv) er die Bedingungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags einhalten wird.

1.3             Ontrack garantiert und sorgt dafür, dass: (i) die geschützten Daten nur in dem Umfang verarbeitet werden, der im Zusammenhang mit den AGB erforderlich ist; und (ii) die geschützten Daten nach den dokumentierten Anweisungen des Kunden und den Anforderungen des Datenschutzrechts verarbeitet; (iii) der Kunden unverzüglich informiert wird, wenn Ontrack der Ansicht ist, dass die Anweisungen des Kunden gegen das Datenschutzrecht verstossen, oder wenn Ontrack nicht in der Lage ist, die Anweisungen des Kunden bezüglich der Verarbeitung von geschützten Daten zu befolgen (sei es aufgrund einer Änderung des Datenschutzrechts oder einer Änderung der Anweisungen des Kunden); und (iv) die Bedingungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags einhält.

1.4             Die Kategorien personenbezogener Daten und die Kategorien der betroffenen Personen sind dem Kunden bekannt und werden für den Auftragsverarbeiter spezifiziert, sofern das im Rahmen des Auftrags erforderlich ist. Bei einer Datenrettung ist die Kenntnis über den Inhalt der Kundendaten für den Auftragsverarbeiter in der Regel nicht relevant oder erforderlich. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

Namen; Berufliche und private Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen); Berufliche und private Adressen; Position und Funktion im Unternehmen; Fotografien; Informationen, die in der geschäftlichen Korrespondenz enthalten sind; Textnachrichten, die über einen Instant Messenger versandt wurden; Kalendereinträge

Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten folgender Kategorien von betroffenen Personen:

Kunden des Auftraggebers; Mitarbeiter des Kunden; Geschäftspartner des Kunden; Familienmitglieder der Mitarbeiter bzw. Geschäftspartner des Kunden; Weitere betroffene Personen, deren personenbezogene Daten in den Unterlagen des Kunden gespeichert sind.

Die personenbezogenen Daten werden wie folgt verarbeitet:

Erhebung, Speicherung, Änderung, Wiederherstellung.

2                 Anweisungen und Angaben zur Verarbeitung

2.1             Die von Ontrack im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages durchzuführende Verarbeitung von geschützten Daten umfasst die Verarbeitung, die Ontrack zur Erbringung der Datenrettungsdienste benötigt.

3                 Technische und organisatorische Massnahmen

3.1             Ontrack führt auf eigene Kosten und Aufwand geeignete technische und organisatorische Massnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Sicherheit von geschützten Daten gemäss Datenschutzrecht, insbesondere den Artikeln 32-34 der DSGVO, durch und hält diese aufrecht. Ontrack stellt sicher, dass diese technischen und organisatorischen Massnahmen den besonderen Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, angemessen sind, insbesondere um Kundendaten vor versehentlicher oder unrechtmässiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff zu schützen.

4                 Einsatz von Personal und Unterauftragsverarbeitern

4.1             Mit Ausnahme der in Ziffer 4.2 genannten Fälle beauftragt Ontrack ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden keinen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die geschützten Daten. Wird eine Zustimmung erteilt, sorgt Ontrack vor der Offenlegung an einen zugelassenen Unterauftragsverarbeiter für eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unterauftragsverarbeiter, die gleichwertig zu den in diesem Vertrag festgelegten sind. Es wird anerkannt und akzeptiert, dass Ontrack, ungeachtet anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung, dem Kunden gegenüber in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen jedes Unterauftragsverarbeiters haftet. Ontrack informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen, die sich auf Hinzufügen oder Ersetzen solcher Unterauftragsverarbeiter beziehen und gibt dem Kunden ausreichend Gelegenheit, diesen Änderungen oder Ersetzungen aus wichtigen Gründen zu widersprechen.

4.2             Die zum Zeitpunkt dieses Auftragsverarbeitungsvertrages zugelassenen Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 1 aufgeführt.

4.3             Ontrack sorgt für die Zuverlässigkeit seiner Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, und stellt sicher, dass sie diese nur dann verarbeiten, wenn dies für die Datenwiederherstellungsdienste unbedingt erforderlich ist, stellt sicher, dass sie über die zu ergreifenden Massnahmen und die bei der Verarbeitung der geschützten Daten unter Beachtung des Datenschutzrechts zu ergreifenden Massnahmen informiert sind, und stellt sicher, dass sie sich verpflichtet haben, die Vertraulichkeit der geschützten Daten zu schützen, einschliesslich einer angemessenen Geheimhaltungsverpflichtung (sei es durch schriftlichen Vertrag oder anderweitig) in Bezug auf die geschützten Daten.

5                 Unterstützung bei der Einhaltung der Compliance- und Betroffenenrechte des Kunden

5.1             Ontrack leitet alle bei ihr eingehenden Anfragen von betroffenen Personen unverzüglich an den Kunden weiter. Ontrack leistet dem Kunden die angemessene Unterstützung, die der Kunde (unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Ontrack zur Verfügung stehenden Informationen) vernünftigerweise verlangt, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf: (i) die Sicherheit der Verarbeitung; (ii) Datenschutzfolgenabschätzungen (nach der Definition des Begriffs im Datenschutzrecht); (iii) vorherige Konsultation mit einer Aufsichtsbehörde bezüglich der Verarbeitung mit hohem Risiko; (iv) Benachrichtigungen an die Aufsichtsbehörde und/oder Mitteilungen an betroffene Personen durch den Kunden als Reaktion auf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; und (v) Bearbeitung der Anfragen von betroffenen Personen sicherzustellen.  Falls diese Unterstützung in Bezug auf Zeit und Ressourcen unverhältnismässig umfangreich ist, hat der Kunde die bei Ontrack für die Bereitstellung dieser Unterstützung angefallenen Gebühren zu bezahlen. 

6                 Internationale Datenübertragungen

6.1             Personenbezogene Daten werden von Ontrack im Rahmen der Dienstleistungen Datenrettung innerhalb der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") gehostet und verarbeitet. Ontrack wird ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden keine Kundendaten in Länder ausserhalb der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums (der „EWR“) oder in ein anderes Gebiet übertragen, das nach Ansicht der EU-Kommission oder des EDÖB bzw. des Schweizer Bundesrates nicht über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt.

7                 Aufzeichnungen, Informationen und Audits

7.1             Ontrack (i) erstellt, (ii) aktualisiert und (ii) führt vollständige und genaue Aufzeichnungen über die gesamte Verarbeitung von geschützten Daten.

7.2             Ontrack räumt dem Kunden das Recht ein, während der normalen Geschäftszeiten und vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeitsverpflichtungen mit einer Antwortfrist von mindestens 30 (dreissig) Tagen schriftlich das Recht auf Zugang und Kopie solcher Aufzeichnungen über die Verarbeitung von geschützten Daten zu erhalten, und leistet dem Kunden jede angemessene Unterstützung bei der Ausübung seiner Prüfungsrechte. Dieses Prüfungsrecht erstreckt sich nicht auf Rechenzentren von Drittanbietern oder andere Einrichtungen von Drittanbietern, in denen sich Serveranlagen befinden, die nur eine visuelle und begleitende Einsichtnahme zulassen.

7.3             Ontrack stellt dem Kunden auf Wunsch und Kosten des Kunden unverzüglich alle notwendigen Informationen zur Verfügung, damit der Kunde die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Datenschutzrecht nachweisen kann, soweit Ontrack in der Lage ist, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

8                 Verletzungsmeldung

8.1             Falls der Schutz personenbezogener Daten verletzt wird und davon geschützte Daten betroffen sind, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen könnten, wird Ontrack unverzüglich: (i) den Kunden über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren; und (ii) dem Kunden Einzelheiten über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten mitteilen.

9                 Löschung oder Rückgabe von personenbezogenen Daten und Kopien

9.1             Nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden löscht Ontrack entweder alle geschützten Daten oder sendet sie an den Kunden in jener Form zurück, die der Kunde vernünftigerweise verlangt, und zwar innerhalb einer angemessenen Frist nach dem früher eintretenden Ereignis: (i) dem Ende der Erbringung der entsprechenden Datenrettungsdienste gemäss den AGB bezogen auf die Verarbeitung; oder (ii) sobald die Verarbeitung von geschützten Daten durch Ontrack nicht mehr erforderlich ist, um die Erfüllung der Verpflichtungen von Ontrack aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag zu gewährleisten, und löscht bestehende Kopien (es sei denn, die Speicherung von geschützten Daten ist nach geltendem Recht erforderlich und wenn dem so ist, informiert Ontrack den Kunden über eine solche Notwendigkeit). Ontrack stellt sicher, dass seine Unterauftragsverarbeiter die gleichen Massnahmen in Bezug auf geschützten Daten ergreifen.

9.2             Ontrack löscht diese geschützten Daten, falls geschützte Daten ohne aktive Anweisungen des Kunden länger als 12 (zwölf) Monate im Besitz oder unter der Kontrolle von Ontrack bleiben.  

10              Freistellung

10.1          Jede Partei (die " entschädigende Partei") hält die andere Partei (die "entschädigte Partei") schadlos in Bezug auf alle Ansprüche, Forderungen, Klagen, Vergleiche, Zinsen, Gebühren, Verfahren, Ausgaben, Verluste und Schäden, die der entschädigten Partei aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und/oder der Verletzung von Datenschutzrecht durch die entschädigende Partei entstanden sind oder gegen sie verhängt wurden oder zu deren Zahlung sie sich verpflichtet hat.

11              Schadloshaltung und Haftung

11.1          Die Schadloshaltung und Haftung richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen in den AGB.

12              Laufzeit und Kündigung

12.1          Sofern die Parteien ihn nicht einvernehmlich kündigen, beginnt dieser Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Datum, an dem eine Bestellung für Datenrettungsdienste gemäss den AGB erteilt wird, und gilt so lange, wie Ontrack weiterhin geschützte Daten verarbeitet.

13              Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag unterliegt dem in den AGB festgelegten Recht und Gerichtsstand.

 

 

Datum: 1. Mai 2021
 

 

Anhang 1 - Unterauftragsverarbeiter und Übertragungen

 

 

OntraProdukt-/Business-System Zwingende Verwendung
des Auftragsverarbeiters
Name des Auftragsverarbeiters Standort des Auftragsverarbeiters Registrierte Adresse Übertragungen außerhalb des EWR
 
Dienstleistungen
 
Ja
 
KLDiscovery Ontrack (Switzerland) GmbH
 
 
Schweiz
 
Hertistrasse 25, 8304 Wallisellen, Schweiz
 
Ja
 
      

 

 

 

 

 


Zusätzliche Bedingungen Mobilgerät-Entsperrdienst

Diese zusätzlichen Bedingungen für den Mobilgerät-Entsperrdienst („Zusätzliche Entsperrbedingungen“) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ontrack Datenwiederherstellungsdienst (https://www.ontrack.com/de-de/agbs) („Dienstbedingungen“) und werden Ihnen im Zusammenhang mit einer Aufforderung zum Entsperren des im Informationsblatt angegebenen Mobilgeräts („Gerät“) zur Verfügung gestellt, um das Extrahieren und/oder Dekodieren von Daten und Informationen von diesem Mobilgerät zu ermöglichen („Mobilgerät-Daten“) (zusammen der „Entsperrdienst“).  Diese zusätzlichen Entsperrbedingungen gelten nur für eine Bestellung für den Mobilgerät-Entsperrdienst.

Sie bestätigen hiermit, dass die in diesen zusätzlichen Entsperrbedingungen enthaltenen Verpflichtungen und Erklärungen unwiderruflich sind und dass Ontrack den Entsperrdienst in Abhängigkeit von den nachstehend aufgeführten Verpflichtungen und Erklärungen bereitstellt. 

  1. Diese zusätzlichen Entsperrbedingungen werden gemäß den Dienstbedingungen zwischen Ihnen und Ontrack in Bezug auf eine Bestellung (wie in den Dienstbedingungen definiert) für den Entsperrdienst abgeschlossen.  Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen diesen zusätzlichen Entsperrbedingungen und den Dienstbedingungen haben diese zusätzlichen Entsperrbedingungen Vorrang vor den Dienstbedingungen. 

  2. Ontrack startet den Entsperrdienst nach Zahlung der anfänglichen Einrichtungsgebühr (siehe Zahlungstabelle oben).  Die anfängliche Einrichtungsgebühr wird nicht erstattet und entspricht den angemessenen anfänglichen Kosten von Ontrack für die Einrichtung und Implementierung des Entsperrdienstes.  Nach Abschluss des Entsperrdienstes wird die Bearbeitungsgebühr von Ontrack in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.  Das Passwort für das Gerät und der Zugriff auf die Mobilgerät-Daten werden erst bereitgestellt, wenn Sie die Rechnung für die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben.  Wenn Sie die Bestellung stornieren und weitere Gebühren anfallen (siehe Abschnitte 3 bis 5 unten), ist die Stornierungsgebühr innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.  Das Gerät wird erst zurückgegeben, wenn die Stornierungsgebühr bezahlt ist.  Ontrack behält sich das Recht vor, Verspätungszinsen zum gesetzlichen Satz zu verlangen, falls die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. 

  3. Stornierung als Verbraucher:  Dieses Formular berechtigt Ontrack, den Mobilgerät-Entsperrdienst sofort zu starten. Wenn Sie Verbraucher sind und eine Bestellung aufgeben, haben Sie eine Frist von 14 Tagen, um die Bestellung zu stornieren.  In diesem Fall behält Ontrack die Einrichtungsgebühr ein, da dies die angemessenen anfänglichen Kosten von Ontrack für die Einrichtung und Implementierung des Mobilgerät-Entsperrdienstes darstellt.  Nach 14 Tagen können Verbraucher die Bestellung stornieren, zahlen Ontrack jedoch eine Gebühr von 1.566 €  (einschließlich Mehrwertsteuer).  Eine Stornierung ist zulässig, bis Ontrack bestätigt, dass der Mobilgerät-Sperrdienst erfolgreich abgeschlossen wurde, woraufhin die Bearbeitungsgebühr fällig und zahlbar wird.    

     

  4. Stornierung als Geschäftskunde:  Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, beträgt die Stornierungsgebühr 1.566 € (einschließlich Mehrwertsteuer).   Eine Stornierung ist zulässig, bis Ontrack bestätigt, dass der Mobilgerät-Sperrdienst erfolgreich abgeschlossen wurde, woraufhin die Bearbeitungsgebühr fällig und zahlbar wird. 

     

  5. Es werden weder für Verbraucher- noch Geschäftskunden Stornierungsgebühren erhoben, wenn Ontrack den Mobilgerät-Entsperrdienst nicht innerhalb von 120 Tagen nach der Bestellung erfolgreich abschließt. Ontrack behält jedoch die Einrichtungsgebühr ein.  Um zu stornieren, sollten alle Kunden Ontrack über die angegebenen Kontaktdaten per E-Mail oder Telefon kontaktieren oder die Stornierungsformular-Vorlage auf unserer Website verwenden.    
        
  6. Sie erkennen hiermit an und garantieren Ontrack, dass: (i) Sie rechtlich in der Lage sind, verbindliche Verträge abzuschließen; (ii) Sie die volle Autorität, Befugnis und Kapazität haben, diesen zusätzlichen Entsperrbedingungen zuzustimmen, und wenn Sie ein Geschäftskunde sind (definiert in den Servicebedingungen), Sie die entsprechende rechtliche Befugnis haben, die zusätzlichen Entsperrbedingungen einzugehen. (iii) Sie den Entsperrdienst nicht in Bezug auf Rechtsfälle  bei Scheidung, Nachlass oder Strafverfahren nutzen möchten; (iv) alle Informationen, die Sie Ontrack im Zusammenhang mit der Bestellung zur Verfügung stellen, wahr, genau, vollständig und nicht irreführend sind; (v) Sie der rechtmäßige Eigentümer des Geräts sind oder die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers des Geräts haben, Ontrack die Erlaubnis zur Ausführung des Entsperrdienstes zu erteilen; (vi) der Besitz der Mobilgerät-Daten durch Ontrack keine Verpflichtungen oder Rechte Dritter verletzt; (vii) Ihre Lieferung des Geräts und/oder der Mobilgerät-Daten an uns nicht gegen geltendes Recht verstößt; und (ix) Ihr Gerät kein Material enthält, das gegen geltendes Recht verstößt. Wir behalten uns das Recht vor, dokumentarische Nachweise über Ihr Eigentum oder Ihren Rechtsanspruch zur Autorisierung des Entsperrdienstes anzufordern, einschließlich Kaufbelegen für das Gerät, rechtsverbindlichen Testamenten und Sterbeurkunden, und wir behalten uns das Recht vor, den Entsperrdienst ohne Erhalt solcher Nachweise auszusetzen bzw. nicht zu starten.

  7. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Bereitstellung des Entsperrdienstes möglicherweise nicht erfolgreich ist und dass Ontrack das Gerät möglicherweise nicht erfolgreich entsperren kann.  Der Entsperrdienst wird „wie gesehen“ bereitgestellt, ohne Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Genauigkeit des Entsperrdienstes, seiner Gültigkeit, Nützlichkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt.

  8. Sie verpflichten sich hiermit, das entsperrte Gerät oder die Mobilgerät-Daten ausschließlich für Ihren eigenen Gebrauch zu verwenden. Sie werden das entsperrte Gerät oder die Mobilgerät-Daten nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden, und Ontrack haftet nicht für die Verwendung des Geräts oder der Mobilgerät-Daten, die Sie nach Abschluss des Entsperrdienstes erhalten haben.

  9. Sie erkennen an, dass der Freischaltdienst von einem Lieferanten von Ontrack, Cellebrite, bereitgestellt wird.  Sie entbinden Cellebrite ausdrücklich und unwiderruflich von allen Klagen, Klagegründen, Gerichtsverfahren, Verpflichtungen und Schäden, die ab dem Datum dieses Vertrags und danach im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Freischaltdienstes entstehen, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche, gewohnheitsmäßige oder gesetzliche Rechte, oder solchen aus dem Grundsatz der Billigkeit, handelt.  Nichts in diesem Abschnitt schließt jedoch aus, dass Sie nach geltendem Recht Ansprüche gegen Ontrack geltend machen können.

  10. Sie erkennen ausdrücklich an, verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass die Entsperrdienste die Entsperrung, die Erlangung des Passcodes, die Entschlüsselung, den Zugriff und/oder die Extraktion von Informationen oder Daten (einschließlich Übertragung, Speicherung, Kopieren oder Analysen) erfordern können, die auf einem elektronischen Gerät, einschließlich eines tragbaren elektronischen Geräts wie einem Mobiltelefon oder Tablet, Computersystemen, Programmen, Anwendungen, Servern, Telekommunikations- oder elektronischen Kommunikationssystemen, Medien, geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf urheberrechtsfähigem Material, Geschäftsgeheimnissen und Know-how) durchgeführt werden.

  11. Sie werden Ontrack, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Aktionäre, Mitarbeiter und Servicepartner („Ontrack-Entschädigungsberechtigte“) von allen Forderungen, Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Haftungsansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben freistellen und schadlos halten, die gegen einen der Ontrack-Entschädigungsberechtigten geltend gemacht oder vorgebracht werden oder die dem Ontrack-Entschädigungsberechtigten als Folge einer Verletzung oder als Folge einer vermeintlichen Verletzung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser zusätzlichen Freigabebedingungen entstehen oder entstehen können. 

  12. Ontrack übernimmt keine Verantwortung für etwaige Beschädigungen oder physische oder sonstige Schäden oder Zerstörungen des Geräts oder für die Aufhebung von Herstellergarantien in Bezug auf das Gerät, entweder: bevor Ontrack das Gerät erhält; oder im Zuge der Bereitstellung des Entsperrdienstes durch Ontrack, wenn solche Schäden, Zerstörungen, Beschädigungen oder Ungültigkeit dadurch entstehen, dass Ontrack den Entsperrdienst gemäß den zusätzlichen Entsperrbedingungen ausführt.