Ontrack® PowerControls Lizenzvereinbarung

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE SOFTWARE VON DIESER WEBSITE INSTALLIEREN.

Diese Endbenutzerlizenz ("Lizenz") ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen, als natürliche Person oder einzelnes Unternehmen, („Sie“ oder „Ihr“) und KLDiscovery Ontrack, mit der Anschrift 9023 Columbine Road, Eden Prairie, MN 55347 (USA) ("Ontrack" oder "wir") für ONTRACK POWERCONTROLS Computersoftware, einschließlich Updates und Upgrades, Software-Agenten oder Zusatzkomponenten („Software“), und den dazugehörigen Benutzerhandbüchern, Installationsanleitungen oder ergänzenden Anleitungen ("Dokumentation").

WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE BENUTZER:

MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE VON DIESER WEBSITE STIMMEN SIE DEN FÜR SIE VERBINDLICHEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ ZU. DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ ENTHALTEN INSBESONDERE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN KLAUSEL 18.

WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ NICHT ZUSTIMMEN, WERDEN WIR IHNEN KEINE LIZENZ AN DER SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION GEWÄHREN UND SIE MÜSSEN DEN INSTALLATIONSPROZESS JETZT ABBRECHEN.

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung, einschließlich der Zahlung der anfallenden Lizenzgebühren, gewährt Ihnen Ontrack eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und eingeschränkte Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der Software und der Dokumentation und der dazugehörigen Dongles, Lizenzschlüssel sowie anderer Ausführungsmechanismen („Authentifizierungskomponenten“) für Ihre internen Geschäftszwecke.

Die Software darf nur innerhalb der in dieser Lizenz und der Dokumentation festgelegten Grenzen verwendet werden. Die Erlaubnis zu einer solchen Nutzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kapazität und/oder Dauer der Lizenz, wird durch ein Dokument, Angebot oder eine Rechnung ("Bestellung") von Ontrack oder seinen autorisierten Wiederverkäufern oder Vertriebspartnern gegeben. Eine solche Bestellung enthält alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und Sie dürfen die dadurch erlaubte Nutzung nicht ohne Zahlung zusätzlicher Lizenzgebühren überschreiten.

2. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen nicht:

(a) Produktkennzeichnungen, urheberrechtliche oder andere eigentumsrechtliche Hinweise der Software entfernen, verändern, verdecken oder verschleiern;

(b) diese Software, Dokumentation sowie dazugehörige Authentifizierungskomponenten an oder in Bezug auf Dritte verkaufen, verleihen, vermieten, vervielfältigen oder verbreiten, es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich gestattet;

(c) das Reverse Engineeren, Disassemblieren, Dekompilieren oder die Änderung der Software veranlassen oder erlauben, es sei denn, es ist durch geltendes Recht ausdrücklich verboten, solche Handlungen zu untersagen;

(d) eine Lizenz der Software mit unbegrenzter Laufzeit zur Erbringung von Beratungs- oder technischen Dienstleistungen verwenden;

(e) die Software an Dritte, einschließlich Ihrer eigenen Kunden, unterlizenzieren; oder

(f) die Software für Zwecke der Wettbewerbsanalyse verwenden. Sie dürfen eine einzelne Kopie der Software und der Dokumentation und ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken erstellen. Eine Authentifizierungskomponente dürfen Sie nicht vervielfältigen. Die Software selbst darf nicht ohne zusätzliche Lizenzgebühren und Lizenzbedingungen gehostet oder über eine gehostete Umgebung oder ein Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.

3. AUDITIERUNG. Sie sind verpflichtet, ordentliche Unterlagen zu führen, die alle notwendigen Daten enthalten, die für die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen dieser Lizenz erforderlich sind. Ontrack oder Ontracks Vertreter kann Ihre Aufzeichnungen während der normalen Geschäftszeiten und nach angemessener Vorankündigung prüfen und analysieren, um die Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen zu überprüfen.

4. SUPPORT UND WARTUNG. Der Support und die Wartung der Software erfolgen vorbehaltlich den Bedingungen des PowerControls Wartungsvertrags und der Zahlung zusätzlicher Gebühren.

5. LIZENZGEBÜHREN. Die für die Lizenz zur Nutzung der jeweiligen Version der Software zu zahlenden Gebühren ("Gebühren") sind gemäß den Bedingungen der Bestellung fällig.

6. LAUFZEIT. Ihre Lizenz zur Nutzung der Software gilt für den in der jeweiligen Bestellung genannten Zeitraum. Wenn Sie eine zeitlich begrenzte Lizenz bestellt haben, laufen Ihre Lizenz und Ihre dazugehörigen Rechte am Ende dieses Zeitraums automatisch aus, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine Verlängerung Ihrer Lizenz.

7. KÜNDIGUNG. Halten Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieser Lizenzvereinbarung nicht ein, einschließlich dem Versäumnis, die anfallenden Lizenzgebühren zu zahlen, führt dies zur Kündigung oder Aussetzung Ihrer Lizenz zur Nutzung der Software, der Dokumentation und der damit verbundenen Authentifizierungskomponenten. Im Falle der Kündigung sind Sie verpflichtet, jede Nutzung der Software einzustellen, die Software und die Dokumentation sowie alle Kopien davon zu vernichten und alle dazugehörigen Authentifizierungskomponenten zurückzugeben.

8. TESTLIZENZ. Wenn Sie eine Testversion der Software von Ontrack, Ontracks autorisierten Wiederverkäufern oder Vertriebspartnern erhalten, darf die Software nur für Testzwecke und nach Maßgabe dieser Lizenzvereinbarung genutzt werden. Die Testversion der Software darf vom Bereitstellungsdatum bis zum Ablaufdatum oder bis zur Kündigung jeder Vertragspartei mit oder ohne Grund genutzt werden. Bei Ablauf oder Kündigung der Testversion der Software erlöschen alle Ihnen gewährten Rechte und Sie haben jegliche Nutzung der Software einzustellen, es sei denn, Sie erwerben eine autorisierte Volllizenz durch eine gültige Bestellung. Wenn Sie sich gegen den Kauf einer Volllizenz entscheiden, muss die Testversion der Software einschließlich aller Kopien zerstört werden.

9. DATENSCHUTZ. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterliegt der Datenschutzerklärung von Ontrack (verfügbar unter https://www.ontrack.com/de-de/datenschutz-richtlinien/) und den nachstehenden Bedingungen.

Ontrack sammelt personenbezogene Daten: (i) wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder auf andere Weise kontaktieren; und (ii) um unserer Verpflichtungen gemäß dieser Lizenz zu erfüllen. Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu folgenden Zwecken: (i) um Ihnen die Software und die Dokumentation zur Verfügung zu stellen; (ii) um die notwendige Prüfung der Leistungsfähigkeit der Software durchzuführen; und (iii) mit der entsprechenden rechtlichen Genehmigung, die separat im Voraus einzuholen ist, für das Direktmarketing.

Wir dürfen personenbezogene Daten an andere Unternehmen der KLDiscovery-Gruppe (zu denen Ontrack gehört), von denen eine vollständige Liste in Ontracks Datenschutzerklärung (gemeinsam mit dem jeweiligen Land, in dem die Gesellschaft gegründet wurde, was die USA miteinschließt) enthalten ist, und an folgende Stellen weitergeben: (i) an Justiz- und Aufsichtsbehörden, einen tatsächlichen oder vermuteten Verstoß gegen geltendes Recht oder geltende Vorschriften zu melden; (ii) Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und andere externe Berater von Ontrack; und (iii) dritte Auftragsdatenverarbeiter wie Zahlungsdienstleister, Versand-/Kurierunternehmen; Technologieanbieter und Verarbeiter, die Compliance-Dienstleistungen erbringen. Jegliche Weitergabe an andere Unternehmen erfolgt zu dem Zweck, dass Ontrack seine vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber erfüllt oder für berechtigte Geschäftszwecke in Übereinstimmung mit geltendem Recht. Ontrack hat die in seiner Datenschutzerklärung beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingeführt und alle Unternehmen, die personenbezogenen Daten erhalten, verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die ein hohes Schutzniveau gewährleisten.

Sie haben zu jeder Zeit das Recht (i) Auskunft über die Art, die Verarbeitung oder die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen; (ii) Ihre personenbezogenen Daten zu berichtigen; (iii) aus berechtigten Gründen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen; (iv) aus berechtigten Gründen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen; (v) die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; (vi) Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten zu widerrufen; und (vii) Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen.

10. NUTZUNG DURCH DRITTE. Wenn Sie die Software für Ihre internen Geschäftszwecke lizenzieren, aber einen Dritten vertraglich beauftragen, Dienstleistungen wie beispielsweise die Verwaltung, Überwachung und Implementierung von Netzwerken, Beratung oder andere Outsourcing-Aufgaben für Sie zu erbringen (der „Berater“), darf der Berater die für Sie lizenzierte Software nur zur Erfüllung dieses Vertrags nutzen, Sie haben jedoch dafür zu sorgen, dass der Berater die Software, die Dokumentation und/ oder die Authentifizierungskomponenten gemäß diesen Lizenzbedingungen nutzt. Sie sind für die Handlungen und Unterlassungen des Beraters im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Software, der Dokumentation und/ oder der Authentifizierungskomponenten gegenüber Ontrack haftbar. Ungeachtet dessen, darf ein Berater die Software, einschließlich etwaiger Authentifizierungskomponenten, nicht für seine eigenen internen Geschäftzwecke verwenden.

Wenn Sie durch Nutzung der Software Dienstleistungen für Dritte, wie z.B. Ihre Kunden, erbringen, sind Sie verpflichtet, die Version der Software für die kommerzielle Nutzung über die kommerzielle Lizenz zu beziehen, um die Bereitstellung solcher Dienstleistungen zu legitimieren.

11. ABTRETUNG. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ontrack auf Dritte zu übertragen. Jeder Versuch, die Lizenz ohne diese Zustimmung abzutreten, ist nichtig.

12. URHEBERRECHTE/EIGENTUM. Sie erkennen an und stimmen zu, dass sämtliche geistigen Eigentumsrecht an der Software, ihr Quellcode, die Dokumentation und sämtliche dazugehörigen Authentifizierungskomponenten Ontrack zustehen oder an Ontrack lizenziert sind. Die Ihnen an der Software gewährten Rechte sind lizenziert (nicht verkauft), und Sie haben keine anderen Rechte an der Software oder der Dokumentation, als diese zu den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu nutzen.

Ontrack behält sich an der Software, der Dokumentation und allen dazugehörigen Authentifizierungskompontenten jederzeit alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums vor.

13. MARKEN. „Ontrack“, „PowerControls“ und andere in dieser Vereinbarung genannte „Ontrack“-Marken und Produktbezeichnungen von KLDiscovery Ontrack sind Marken oder eingetragene Marken von KLDiscovery Ontrack LLC in den USA und/oder anderen Ländern. Alle anderen Marken und Produktbezeichnungen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Diese Lizenz zur Nutzung der Software gewährt Ihnen kein Recht, diese Marken zu irgendeinem Zweck zu verwenden.

14. ANSPRÜCHE WEGEN DER VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER. a) Ontrack wird: (i) auf eigene Kosten jeder Klage entgegentreten, die von Dritten gegen Sie mit der Behauptung erhoben wird, dass Ihre Nutzung der Software und/oder der Dokumentation geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt ("IP-Klage"); und (ii) die Kosten und den Schadenersatz (entsprechend der Haftungsbeschränkungen nachstehender Klausel 18) zahlen, die durch rechtskräftiges Urteil festgesetzt oder im Rahmen der gütlichen Beilegung einer IP-Klage durch Vergleich vereinbart wurden. Die Bestimmungen dieser Klausel 14 finden nur Anwendung, wenn Sie: (i) Ontrack unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie Kenntnis einer gegenwärtigen oder drohenden IP-Klage erlangen und vollständige schriftliche Angaben dazu machen; (ii) keine Stellungnahme abgeben oder Zugeständnisse zu machen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Ontracks Möglichkeiten, sich gegen die IP-Klage zu verteidigen oder diese einvernehmlich beizulegen beeinträchtigen könnten; iii) Ontrack jede Unterstützung zukommen lassen, die Ontrack nach billigem Ermessen verlangen kann; und (iv) Ontrack die ausschließliche Befugnis erteilen, sich gegen die IP-Klage so zu verteidigen oder sie einvernehmlich beizulegen, wie Ontrack dies für angemessen hält.

(b) Sollte die Software Gegenstand einer IP-Klage sein oder voraussichtlich werden, wird Ontrack angemessene Bemühungen unternehmen, um entweder: (i) Ihnen das Recht einzuräumen, die Software und/oder die Dokumentation soweit möglich weiterhin zu nutzen; oder (ii) jegliche relevante Software, Dokumentation oder Software-Bestandteile (oder den Teil davon, der Gegenstand der IP-Klage ist) so zu ersetzen oder abzuändern, dass darin keine Rechtsverletzung mehr liegt.

(c) Wenn es Ontrack nicht möglich ist, eines der vorstehend beschriebenen Ergebnisse zu erzielen, obwohl Ontrack angemessene Bemühungen unternommen hat (und einschließlich der Fälle, in denen der Kostenaufwand dafür wirtschaftlich nicht zumutbar ist), darf Ontrack durch schriftliche Mitteilung an Sie bestimmen, dass: (i) Sie Ihre Nutzung der Software sofort einzustellen haben; (ii) Sie die Software unverzüglich deinstallieren, löschen und ihre Nutzung einstellen müssen; und (iii) Ontrack wird Ihnen eine Gutschrift oder eine Rückerstattung (nach der Wahl von Ontrack, soweit gesetzlich zulässig) für die an Ontrack aufgrund dieser Lizenzvereinbarung in Bezug auf die Software gezahlten Gebühren gewähren, vorbehaltlich eines angemessenen Abschlags als Ausgleich für den bis dahin verstrichenen Zeitraum, in dem Sie die Software vor der Beendigung nutzen konnten.

(d) Ontrack soll aufgrund dieser Klausel 13 weder haften, noch sonstige Verpflichtungen Ihnen gegenüber in Bezug auf IP-Klagen haben (und ist nicht verpflichtet, gegen diese zu verteidigen), wenn sie ganz oder teilweise zurückzuführen sind auf: (i) jedwede Veränderung der Software ohne Ontracks ausdrückliche schriftliche Zustimmung; (ii) die Installation oder Nutzung der Software oder der Dokumentation in Abweichung von dieser Lizenzvereinbarung oder Ontracks Anweisungen; (iii) die Installation oder Nutzung der Software in Verbindung mit jedweder Software, Hardware oder Daten, die nicht von Ontrack geliefert oder ausdrücklich genehmigt wurden; oder (iv) jedwede rechtsverletzende Nutzung der Software durch den Kunden.

Die Bestimmungen dieser Klausel 14 stellen Ihren einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf für jegliche IP-Klagen oder jede andere tatsächliche oder behauptete Verletzung von geistigen Eigentumsrechten (unabhängig davon, woraus sie entstehen, einschließlich Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder anderweitig) dar.

15. FREISTELLUNG. Sie sind verpflichtet, Ontrack bei Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Verlusten, Schäden, Aufwendungen und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten) zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die aus oder im Zusammenhang mit: (i) Ihrer unbefugten Nutzung der Software und/oder der Dokumentation; oder (ii) der Verletzung dieser Lizenz durch Sie entstehen.

16. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Länder in Bezug auf das Verbot des Verkaufs von Produkten und Dienstleistungen an bestimmte Staaten oder Gerichtsbarkeiten, Einzelpersonen oder Unternehmen ("Exportgesetze") einzuhalten, damit sichergestellt ist, dass die Software nicht (1) unter direktem oder indirektem Verstoß gegen Exportgesetze exportiert wird, oder (2) für durch die Exportgesetze verbotene Zwecke, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von nuklearen Waffen sowie von chemischen oder biologischen Waffen genutzt wird. Weder die Software noch die zugrundeliegenden Informationen oder Technologien dürfen heruntergeladen oder in anderer Form (i) in ein Land (oder an einen Bürger oder Einwohner eines Landes), über das die USA ein Handelsembargo verhängt haben, oder (ii) an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder in der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums genannt ist, exportiert bzw. reexportiert werden. Durch Installieren oder Nutzen der Software erklären Sie sich mit den obigen Bedingungen einverstanden; sie erklären und gewährleisten, dass Sie nicht in einem solchen Land wohnen oder unter seiner Kontrolle stehen, kein Bürger oder Einwohner eines solchen Landes sind und nicht auf einer dieser Listen geführt werden.

17. GARANTIEN. DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND ALLE DAZUGEHÖRENDEN AUTHENTIFIZIERUNGSKOMPONENTEN WERDEN IHNEN OHNE ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN "WIE GESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE INSTALLATION DER SOFTWARE ODER IHRE NUTZUNG ERFOLGEN AUF EIGENE GEFAHR. ES WIRD KEINE GARANTIE ÜBERNOMMEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, NOCH KRAFT GESETZES ODER AUF ANDERE WEISE. ONTRACK SCHLIESST STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS. ONTRACK ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE NICHT GEGEN GELTENDES RECHT VERSTÖSST, DASS SIE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT, ODER DASS IHR BETRIEB STÖRUNGS-, FEHLER- ODER VIRENFREI IST.

18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. ONTRACK HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSTOSS GEGEN EINE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG ODER ANDERWEITIG, AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIZENZ IHNEN GEGENÜBER FÜR:

(A) ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENEN UMSATZ, GESCHÄFTSVERLUST ODER EINKOMMENSVERLUST;

(B) BETRIEBSUNTERBRECHUNG;

(C) VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN;

(D) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN ODER INFORMATIONEN;

(E) ENTGANGENE GESCHÄFTSGELEGENHEITEN, VERLUST DES FIRMENWERTS ODER DES GUTEN RUFS; ODER

(F) MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE.

VON DEN UNTEN ANGEGEBENEN VERLUSTEN ABGESEHEN, IST UNSERE GESAMTHAFTUNGSHÖCHSTSUMME AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER LIZENZ, SOWOHL AUS VERTRAG ALS AUCH AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, UNTER ALLEN UMSTÄNDEN BEGRENZT SEIN AUF: (i) IN FÄLLEN DER VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE, EINE GESAMTSUMME VON USD 10.000; ODER (ii) IN ALLEN ÜBRIGEN FÄLLEN EINE SUMME DIE DER VON IHNEN BEZAHLTEN ANGEFALLENEN LIZENZGEBÜHR ENTSPRICHT.

KEINE BEDINGUNG DIESER LIZENZ, SOLL UNSERE HAFTUNG BEGRENZEN ODER AUSSCHLIESSEN FÜR:

(A) TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG AUFGRUND UNSERER FAHRLÄSSIGKEIT;

(B) BETRUG ODER ARGLISTIGE TÄUSCHUNG;

(C) JEDE ANDERE HAFTUNG, DIE AUFGRUND ANZUWENDENDEN RECHTS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN.

DIESE LIZENZ LEGT UNSERE VERPFLICHTUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN IN BEZUG AUF DIE BEREITSTELLUNG DER SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION ABSCHLIESSEND FEST.

19. VERSCHIEDENES. Diese Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Minnesota und beide Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit der Gerichte des US-Bundesstaates Minnesota einverstanden. Die Parteien verzichten für sich selbst und die mit ihnen verbundenen Unternehmen im weitesten, gesetzlich zulässigen Rahmen bewusst, freiwillig und absichtlich auf das Recht auf eine Schwurgerichtsverhandlung in Bezug auf alle Rechtsstreitigkeiten oder anderen juristischen Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. Die obige Verzichtserklärung gilt für alle Rechtsstreitigkeiten oder andere rechtliche Verfahren, und zwar aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder aus anderen Gründen. Die Parteien erklären darüber hinaus im eigenen Namen und im Namen der mit ihnen verbundenen Unternehmen, weder Mitarbeiter, leitende Angestellten oder Geschäftsführer der anderen Partei oder der mit dieser verbundenen Unternehmen in solche Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren zu involvieren. Diese Lizenzvereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ontrack dar und ersetzt frühere oder nachfolgende Vereinbarungen, einschließlich der Bedingungen ihrer schriftlichen oder mündlichen Bestellungen in Bezug auf diese Angelegenheit. Wir haben das Recht, diese Lizenzbedingungen jederzeit zu ändern und diese Änderungen auf unserer Website zu veröffentlichen.

Wenn wir wesentliche Änderungen der Lizenzbedingungen vornehmen, werden wir Ihnen dies vorab mitteilen. Ihre fortgesetzte Nutzung der Software und der Dokumentation nach Veröffentlichung solcher Änderungen gilt als Ihre Zustimmung zu den geänderten Lizenzbedingungen.

Sollten wir es versäumen, eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, liegt darin kein Verzicht auf diese Bestimmung oder auf irgendeine andere Bestimmung oder auf unser Recht, eine solche Bestimmung künftig durchzusetzen.

Verstößt eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung gegen geltendes Recht, ist sie insoweit nichtig, was die Wirksamkeit der restlichen Lizenzvereinbarung nicht berührt.

20. EINGESCHRÄNKTE RECHTE FÜR DIE US-REGIERUNG. Die Software und die Authentifizierungskomponenten enthalten „commercial computer software“ und die zugehörige Dokumentation im Sinne der Federal Acquisition Regulation („FAR“) 2.101, 12.212 und 27.405-3 und des Defense Federal Acquisition Regulations Supplement („DFARS“) 227.7202 und 252.227-7014(a)(1). Die Software und die Authentifizierungskomponenten stehen im Eigentum von Ontrack und seinen Drittlizenzgebern. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass alle Benutzer, insbesondere Angestellte, Personal, Vertreter oder Beauftragte der US-Regierung, die Software nur wie in dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich festgelegt nutzen dürfen. Gemäß FAR 12.212 und DFARS 227.7202 erhalten weder Sie noch US-Regierungsbehörden andere Eigentumsrechte, Lizenzen oder andere Rechte an der Software und den Authentifizierungskomponenten, als die hier ausdrücklich festgelegten Lizenzrechte für kommerzielle Software. 

Vertragspartner/ Hersteller ist KLDiscovery Ontrack, LLC., 9023 Columbine Road, Eden Prairie, MN, 55347.


ONTRACK® PowerControls  Wartungsvertrag

Dieser ("Wartungsvertrag") wird zwischen der im Handelsregister Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 244142 eingetragenen KLDiscovery Ontrack GmbH, Hanns-Klemm-Straße 5, 71034 Böblingen ("Ontrack") und der in der Bestellung genannten Gesellschaft ("Kunde") geschlossen. Nachfolgend jeweils "Partei" oder gemeinsam die "Parteien". Großgeschriebenen Begriffe, die hierin nicht definiert sind, haben die in den Ontrack Verkaufsbedingungen und/oder dem Ontrack® PowerControls™ Endnutzer-Lizenzvertrag ("Lizenzvertrag") festgelegte Bedeutung, die dem Kunden beim Download der Ontrack® PowerControls™ Software (die "Software") zur Verfügung gestellt werden.

1.Wartungsleistungen

1.1 In Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Wartungsvertrags erbringt Ontrack in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software die folgenden Leistungen (zusammengefasst als "Wartungsleistungen"):

1.1.1 Updates. Ontrack gewährt dem Kunden Zugang zu Downloads von Software-Updates oder -Upgrades ("Updates") in der Form, in der die Software dem Kunden ursprünglich zur Verfügung gestellt wurde, einschließlich der Dokumentation, sobald Ontrack solche Updates für die Software für den allgemeinen Vertrieb zur Verfügung stellt. "Update" bedeutet jede Änderung, Korrektur oder Ergänzung der Software oder der Dokumentation, einschließlich Updates und Erweiterungen, die Ontrack seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellt. Der Kunde führt Updates so schnell wie möglich durch und erkennt an, dass jedes Versäumnis, ein Update durchzuführen, zu technischen Problemen oder zu Sicherheitslücken in der Software führen kann, für die Ontrack nicht verantwortlich ist.

1.1.2 Patches. Den Kunden, die vollständig bezahlt und auch ihre sonstigen Pflichten aus dem geltenden Wartungsvertrag erfüllt haben, stellt Ontrack solche Patches zur Verfügung, die veröffentlicht und allgemein zugänglich sind. "Patch(es)" bedeutet zusätzlicher Programmiercode, der in die Software integriert wird, um einen Fehler in der Standardfunktionalität der Software zu korrigieren oder um seine Auswirkungen abzumildern ("Fehler").

1.1.3 Support. Ontrack bietet Kunden mit einer gültigen Lizenz für die Software Live-Support per Telefon und per E-Mail an, um (a) festzustellen, ob ein beim Kunden aufgetretenes Problem auf einen Fehler zurückzuführen ist; und um (b) bei der Behebung von Fehlern zu unterstützen, deren Auftreten während der normalen Nutzung der Software vom Kunden angezeigt wurde ("Live-Support"). Jeglicher hier beschriebener Live-Support wird dem Kunden ausschließlich während der normalen Geschäftszeiten des technischen Support-Teams von Ontrack, von Montag bis Freitag zwischen 15:00 und 01:00 Uhr CET, mit Ausnahme der von Ontrack anerkannten Feiertage, angeboten. Jegliche Unterstützungs- und Wartungsleistung wird ausschließlich in englischer Sprache erbracht. Ontrack wird angemessene, handelsübliche Anstrengungen unternehmen, um Fehler zu beheben, die Ontrack vom Kunden angezeigt wurden. Eine solche Fehlerbehebung wird von Ontrack festgelegt und kann sich aus korrigierten Teilen der Software, Patches oder der Übermittlung einer Umgehungslösung zusammensetzen, die dem Kunden eine im Wesentlichen gleiche Funktionalität ermöglicht, als würde der Fehler nicht bestehen.

1.1.4 Ontrack Updates, Patches und Fehlerbehebungen sind nur in Verbindung mit der neuesten Version der Software wirksam. Es wird klargestellt, dass die neueste Version der Software eine Version der Software, die mit den aktuellsten Updates und Patches aktualisiert wurde, die für diese Version der Software veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt wurden. Sollte der Kunde nicht alle für die Software verfügbaren Updates, Patches und Fehlerbehebungen durchgeführt haben, sind später veröffentlichte Patches, Updates oder Fehlerbehebungen für diese Software eventuell nicht wirksam oder nutzbar.

1.1.5 Ontrack ist nicht verpflichtet, Probleme (einschließlich Fehler) zu untersuchen oder zu korrigieren, die von Ontrack nicht auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen reproduziert werden können; oder die auf einen Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen der Lizenzvereinbarung zurückzuführen sind; oder die entweder aufgrund der Betriebseigenschaften der Computeranlage, auf der die Software verwendet wird; oder aufgrund von unzulässigen Veränderungen der Software, die der Kunde oder ein Dritter vorgenommen hat, nicht behoben werden können. Ontrack wird angemessene, handelsübliche Anstrengungen unternehmen, um die Wartungsleistungen gemäß diesem Wartungsvertrag zu erbringen; der Kunde erkennt jedoch an, dass Ontrack nicht garantieren kann, dass jede Frage, jedes Problem, jedes Anliegen oder jeder Fehler, den der Kunde anzeigt, gelöst werden kann oder wird. Keine Regelung dieser Vereinbarung erweitert oder ergänzt die in der Lizenzvereinbarung hinsichtlich der Software geregelte Gewährleistung.

2.Wartungsgebühren und Zahlung

2.1 Der Kunde zahlt Ontrack die in der Bestellung des Kunden festgelegte(n), soweit gesetzlich zulässig, nicht erstattungsfähige(n) Gebühr(en) innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Annahme der Bestellung durch Ontrack. Der Kunde ist für die Zahlung der in der Bestellung enthaltenen Güter- oder Umsatzsteuer verantwortlich. Ontrack akzeptiert Bestellnummern ("PO"), vorausgesetzt die PO wird vor der Freischaltung der Wartung übermittelt. Ontrack behält sich das Recht vor, jegliche Wartung oder die Bereitstellung jedes technischen Supports, einschließlich Software-Updates, auszusetzen, sollte die fällige Gebühr nicht bezahlt werden.

3.Laufzeit und Kündigung.

3.1 Laufzeit. Dieser Wartungsvertrag beginnt mit der Annahme der Bestellung durch Ontrack und gilt für die in der Bestellung angegebenen Zeiträume.

3.2 Vertragsende. Dieser Wartungsvertrag endet: (i) mit sofortiger Wirkung im Falle der Kündigung oder des Ablaufs des Nutzungsrechts des Kunden an der Software, einschließlich eines Verstoßes des Kunden gegen diesen Wartungsvertrag oder die Lizenzvereinbarung; (ii) mit sofortiger Wirkung mit Ablauf der dann aktuellen in der Bestellung spezifizierten Wartungsperiode; (iii), soweit gesetzlich zulässig, mit sofortiger Wirkung, falls der Kunde es versäumt, gemäß diesem Wartungsvertrag zu bezahlen; oder (iv) mit schriftlicher Mitteilung von Ontrack, falls der Kunde gegen diesen Wartungsvertrag oder die Lizenzvereinbarung verstoßen hat und ein solcher Verstoß nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen geheilt wird. Ontrack hat das Recht, diesen Wartungsvertrag im Falle eines nicht heilbaren Verstoßes des Kunden schriftlich zu kündigen. Ontrack hat das Recht, die Wartungsleistungen auszusetzen, wenn eine zur Zahlung fällige Rechnung vom Kunden nicht bezahlt wird.

4.Gewährleistung und Rechtsbehelfe

4.1 Ontrack gewährleistet, dass die Wartungsleistungen nach allgemein anerkannten Industriestandards erbracht werden, vorausgesetzt, dass (a) die Software, außer in notwendigen und gesetzlich zulässigen Fällen, nicht von anderen Personen als Ontrack modifiziert, verändert oder umgestaltet wurde; (b) die Betriebsumgebung, einschließlich der Hardware und der Systemsoftware, den von Ontrack empfohlenen Spezifikationen entspricht; (c) die Computer-Hardware in gutem Betriebszustand und in einer geeigneten Betriebsumgebung installiert ist; (d) der Kunde Ontrack unverzüglich über jedes technische Problem im Zusammenhang mit der Software informiert; (e) der Kunde angemessene Informationen zur Fehlerbehebung und einen Zugang zur Verfügung stellt, damit Ontrack die Probleme identifizieren und beheben kann; und (f) alle Ontrack geschuldeten Gebühren bezahlt wurden.

4.2 Weiteren Garantien gleich welcher Art, werden weder ausdrücklich noch stillschweigend in Bezug auf diesen Wartungsvertrag und die von Ontrack im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Wartungsleistungen übernommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche implizierten Garantien der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Ontrack bzw. einer seiner Vertreter unter keinen Umständen für Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden des Kunden in irgendeiner Höhe haftbar ist, die die in einer Bestellung festgelegte jährliche Wartungsgebühr übersteigen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Ontrack oder einer seiner Vertreter gegenüber dem Kunden nicht haftbar für indirekte, zufällige, strafbewehrte, exemplarische, Sonder-, Folgeschäden oder ähnliche Schäden, einschließlich entgangener Gewinne oder verlorener Daten, die sich aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben, selbst wenn Ontrack oder seine Vertreter auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

4.3 Der Kunde wird Ontrack und seine Vertreter gegen jegliche Verluste, Schäden, Aufwendungen oder Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Verfahren oder Klagen im Zusammenhang mit der unbefugten Nutzung oder dem Missbrauch der Software und/oder der Wartungsleistungen durch den Kunden ergeben.

5.Verantwortlichkeiten des Kunden

5.1 Die Wartungsleistungen hängen von der Mitwirkung des Kunden und der Qualität der Informationen ab, die der Kunde zur Verfügung stellen kann. Der Kunde verpflichtet sich daher, auf eigene Kosten jede zumutbare Unterstützung und Mitwirkung zu leisten, die von Ontrack bei Erbringung der Wartungsleistungen verlangt wird.

5.2 Der Kunde informiert Ontrack über Probleme per E-Mail oder Telefon und stellt alle relevanten Informationen bereit, die dem Kunden bekannt sind und die von Ontrack angefordert werden, sowie ausreichende Unterstützung und Zugang zum Benutzer der Software, um festzustellen, ob ein Problem auf einen Fehler zurückzuführen ist und, sofern zutreffend, um solche Fehler zu beheben und um festzustellen, ob ein Fehler behoben wurde. Eine solche Problemmeldung muss, sofern möglich, ausreichende Informationen auf computerlesbaren Medien enthalten, damit Ontrack das Problem reproduzieren kann. Der Kunde hält Ontrack über alle darauffolgenden Ergänzungen oder Änderungen solcher Informationen auf dem Laufenden. Ontracks Anfragen nach zusätzlichen Informationen oder Unterstützung beantwortet der Kunde unverzüglich.

6.Vertraulichkeit

6.1 Erhält eine der Parteien im Rahmen der Durchführung dieser Wartungsvereinbarung Zugang zu den (nachstehend definierten) vertraulichen Informationen der anderen Partei, so hat die Partei, die diese Informationen erhält, die Vertraulichkeit dieser Informationen in derselben Weise zu wahren, wie sie die Vertraulichkeit ihrer eigenen vergleichbaren vertraulichen Informationen wahrt, wenn dies dem Schutzniveau der Maßnahmen der offenlegenden Partei entspricht, ansonsten so, wie die offenlegende Partei, jedoch in keinem Fall mit weniger als den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen i.S.d. Geschäftsgeheimnisgesetzes. "Vertrauliche Informationen" einer Partei sind alle Informationen, die während der Erbringung der Wartungsleistungen auf geschriebenen oder magnetischen Datenträgern offengelegt werden und die im Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber der empfangenden Partei als "vertraulich" oder in vergleichbarer Weise gekennzeichnet sind. Ungeachtet dessen gelten alle Updates, Patches und jegliche Software, die von Ontrack gemäß diesem Wartungsvertrag zur Verfügung gestellt wird, als Vertrauliche Informationen, unabhängig davon, ob sie als "vertraulich" oder in vergleichbarer Weise gekennzeichnet sind. Zu den Vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, (a) die bereits veröffentlicht wurden oder der Öffentlichkeit auf andere Weise zugänglich geworden sind, es sei denn unter Verletzung dieses Wartungsvertrags; (b) die die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen erhalten hat; (c) die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezug auf die Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; (d) die der empfangenden Partei bereits vor der ersten Mitteilung solcher Informationen durch die offenlegende Partei bekannt waren; oder die (e) im Anschluss an diese Vereinbarung von der offenlegenden Partei ohne Beschränkung der Offenlegung an einen Dritten weitergegeben werden. Falls Vertrauliche Informationen gegenüber einer dritten Partei aus rechtlichen, buchhalterischen oder aufsichtsrechtlichen Gründen offengelegt werden müssen, auf die die empfangende Partei keinen Einfluss hat, setzt die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich und noch vor der Herausgabe über die entsprechende Anordnung oder Aufforderung in Kenntnis und gestattet der offenlegenden Partei (auf eigene Kosten), dagegen angemessene rechtliche Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Zudem wird die empfangende Partei im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben der §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird. Dieser Wartungsvertrag ist jedoch nicht so auszulegen, dass er Ontrack verbietet, sondern Ontrack ist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, alle vom Kunden in Verbindung mit den in diesem Wartungsvertrag beschriebenen Support-Leistungen erhalten Informationen, die als Know-how, Ideen, Prozesse oder Fachwissen in die nicht durch Aufzeichnungen gestützte Erinnerung des Personals von Ontrack übergehen können, für jegliche Zwecke zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung in Entwicklung, Herstellung, Absatzförderung, Verkauf, Support und Wartung der Produkte und Dienstleistungen von Ontrack oder seiner Kunden. 6.2 Der jeweils anderen Partei ist es untersagt, Vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. "Reverse Engineering" sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an Vertrauliche Informationen zu gelangen. 6.3 Verletzt eine Partei ihre Verpflichtungen nach Ziffer 6.1 schuldhaft, ist sie der anderen Partei zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe die verletzte Partei nach billigem Ermessen bestimmt und die der Überprüfung durch das zuständige Gericht unterliegt. 6.4 Die Rechte und Pflichten nach 6.1, 6.2 und 6.3 werden von einer Beendigung des Wartungsvertrags oder der Lizenzvereinbarung nicht berührt.

7.Rechte am Arbeitsprodukt

7.1 Alle Updates, Patches, Live-Support, Fehlerbehebungen, Erweiterungen, neue Versionen und, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen Arbeitsergebnisse, die von Ontrack in Verbindung mit den hiernach erbrachten Wartungsleistungen geschaffen werden ("Arbeitsprodukt"), sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Ontrack. Ein solches Arbeitsprodukt gilt als Software und unterliegt den hierin und in der Lizenzvereinbarung enthaltenen Bedingungen.

8.Allgemeine Bestimmungen

8.1 Jede Partei erkennt an, dass dieser Wartungsvertrag die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Wartungsleistungen darstellt und alle früheren Angebote, Absprachen und alle anderen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Wartungsleistungen ersetzt. Sollte es einen Widerspruch zwischen den Bedingungen dieses Wartungsvertrags und den Bedingungen der Lizenzvereinbarung geben, sind die Bedingungen der Lizenzvereinbarung vorrangig anzuwenden. Dieser Wartungsvertrag darf nicht bearbeitet oder geändert werden, es sei denn in schriftlicher und rechtsgültig von den Parteien ausgeführter Form.

8.2 Dieser Wartungsvertrag und alle Angelegenheiten in Verbindung mit dem Wartungsvertrag unterliegen dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Wartungsvertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag, weder ganz noch teilweise, an eine natürliche oder juristische Person ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ontrack weiterzugeben, abzutreten oder zu übertragen.

8.5 Der Verzicht oder das Versäumnis einer der Parteien, ein hierin vorgesehenes Recht, auf welche Weise auch immer, auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf andere hierin gewährte Rechte.